AB 152618
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-16
Wortprotokoll
Der Bund richtet drei Arten von Bundesbeiträgen aus: die Grundbeiträge, die projektgebundenen Beiträge sowie Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge. Der Minderheitsantrag Pfister Theophil zu Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe d will die Schwelle für die Finanzierung von Hochschulinstitutionen in der Schweiz senken, indem die Vergabe solcher Beiträge nicht an die Koordinationsbeschlüsse gebunden ist. Wir müssen in der Schweiz die Kräfte bündeln und sicherstellen, dass wir neue Hochschulinstitutionen nicht nach Belieben finanzieren.
Ich bitte Sie deshalb, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich komme zu den beiden Minderheitsanträgen zu Artikel 51 Absatz 2 Buchstaben f und g. Ich habe grosses Verständnis für den Wunsch nach einer möglichst hohen Qualität der Ausbildung. Dies entspricht grundsätzlich der Haltung des Bundesrates. Das Problem ist allerdings, dass die Qualität der Ausbildung als Bemessungskriterium, wie es dem vom Ständerat eingebrachten Buchstaben f entspricht, nicht umsetzbar ist. Ich frage Sie: Wie sollen wir die Qualität messen? Mit internationalen Rankings? Mit der Anzahl Publikationen pro Hochschule? Mit der Anzahl Zitate in Zeitschriften? Solche Kriterien sind nachweisbar nicht objektiv und bevorteilen einzelne Disziplinen und Fachbereiche oder Hochschultypen gegenüber andern. Es gibt zurzeit keine praktikablen Kriterien, das zeigen auch Vergleiche mit dem Ausland. Zudem steht der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zur Wirkung. Qualität wäre nur eines von sieben Bemessungskriterien, und es würde lediglich mit Blick auf den Bundesanteil von 20 Prozent bei den Universitäten und 30 Prozent bei den Fachhochschulen Anwendung finden. Mit anderen Worten: Wir reden von einer vernachlässigbaren Wirkung.
Noch einmal: Der Bundesrat will eine Qualitätsausbildung. Frau Gilli hat vorhin gesagt, ihr Votum sei kein Votum gegen die Qualität. Ich kann mich dem nur anschliessen und auch meinerseits auf den Akkreditierungsrat verweisen, der vor allem dafür sorgt, dass die Hochschulen hohe Qualitätsniveaus halten oder erreichen.
Ähnliches gilt auch im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktfähigkeit der Abgängerinnen und Abgänger als Bemessungskriterium gemäss Buchstabe g. Es herrschen grosse regionale Unterschiede. Die konjunkturell bedingten Veränderungen des Arbeitsmarktes sind schwer vorhersehbar. Wir sollten bedenken, dass sich die Bedürfnisse der Arbeitswelt in Zukunft ändern können und dass sich die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt oftmals an kurzfristigen Veränderungen ausrichten. [PAGE 1220]
Der Bundesrat unterstützt hingegen den Wunsch nach Transparenz in den Bereichen der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen. Er ist deshalb bereit, den Antrag der Kommission zu Artikel 69 zu unterstützen. Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit sollen im Rahmen des alle vier Jahre veröffentlichten Wirksamkeitsberichtes des Bundesrates ausgewiesen werden.
Ich empfehle Ihnen also, den Antrag der Minderheit Gilli und jenen der Minderheit Riklin Kathy, beide zu Artikel 51, anzunehmen und somit den bundesrätlichen Entwurf zu unterstützen.
Ich komme zu Artikel 54 und Artikel 55. Die jeweiligen Minderheitsanträge wollen die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge auf Investitionsbeiträge an Vorhaben in besonders kostenintensiven Bereichen beschränken. An allen unseren Hochschulen gibt es heute gutausgestattete Auditorien und gutausgestattete Seminarräume. Wenn Sie die Baunutzungs- und Bauinvestitionsbeiträge im Sinne der Minderheitsanträge reduzieren, besteht die Gefahr, dass wir in die Situation geraten, in welche unser Nachbarland Deutschland geraten ist: Seit sich dort der Bund aus der Finanzverantwortung im Bereich der Bauten verabschiedet hat, hat sich allein in Bayern und Nordrhein-Westfalen ein Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Umfang von 9 Milliarden Euro aufgestaut. Hier würde der Bund wohl trotz Aufgabenteilung früher oder später in die Bresche springen müssen, wobei dann die Kosten höher ausfallen würden. Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Infrastrukturen garantiert Kontinuität bei der Instandhaltung und Erneuerung der Bausubstanz unserer Hochschulen. Sie ist Teil der Qualität des Hochschulraums Schweiz.
An die Adresse von Herrn Nationalrat Pfister möchte ich sagen: Investitionsbeiträge an Vorhaben in besonders kostenintensiven Bereichen sind für den Hochschulraum zweifellos etwas sehr Bedeutungsvolles. Das Anliegen ist hier aber nicht am richtigen Ort platziert. Solche Investitionsbeiträge betreffen meist Vorhaben, die einen sehr starken Bezug zur Forschung aufweisen. Deshalb werden sie in der Regel auch über die Forschungsförderung finanziert. Denken Sie etwa an die Infrastrukturförderung im Bereich der biomedizinischen Forschung oder an die Nutzung der Cern-Infrastruktur.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsanträgen zu Artikel 54 und Artikel 55 nicht zuzustimmen.
Ich komme auf den Minderheitsantrag zu Artikel 59 Absatz 2 zu sprechen. Es ist wichtig, dass Sie als Gesetzgeber dem Hochschulrat allgemein gehaltene Richtungsentscheide vorgeben. Wenn Sie Absatz 2 im Sinne des Minderheitsantrages streichen, ist nicht mehr klar, welche Aufgaben gesamtschweizerische Bedeutung haben. Man riskiert genau das Gegenteil der beabsichtigten Bündelung der Kräfte. Damit wird eine Ausweitung des Verwendungszwecks auf diverse andere Projekte die Folge sein. Ein letztes Mal verweise ich auf die Vorgaben, welche Sie 2005 im Bericht zum Hochschulrahmenartikel gemacht haben. Sie wollen eine klare Aufgabenteilung und eine Entwicklung von Kompetenzzentren auf nationaler Ebene. Genau darum geht es hier. Solche Projekte können Sie mit diesem Instrument vorantreiben. Andere Beispiele sind die gemeinsame elektronische Bibliothek von Universitäten, ETH und Fachhochschulen und Switch, das elektronische Netzwerk der schweizerischen Hochschulen. Switch schafft die Voraussetzungen dafür, dass Schweizer Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie alle Hochschulen möglichst bequem und sicher zusammenarbeiten können.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag zu Artikel 45 Absatz 2 abzulehnen, die beiden Minderheitsanträge zu den Artikeln 51 Absatz 2 Buchstaben f und g anzunehmen, die zwei Minderheitsanträge zu den Artikeln 54 und 55 abzulehnen und schliesslich den Minderheitsantrag zu Artikel 59 Absatz 2 abzulehnen und dort der Mehrheit der Kommission zu folgen.