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Riklin Kathy · Nationalrat · 2011-06-16

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 51, den Bemessungsgrundsätzen zur Mittelverteilung unter den Hochschulen. Es gibt hier verschiedene Kriterien, wie man die Lehre einbeziehen kann. Unbestritten ist die Bemessung der Referenzkosten anhand von Indikatoren wie der Anzahl der Studierenden und der Studienabschlüsse, der durchschnittlichen Studiendauer und der Betreuungsverhältnisse. Es wird nicht direkt ein Kopfgeld ausbezahlt, wie das immer wieder befürchtet wird. Hingegen beantragt die Mehrheit der Kommission mit Buchstabe f gemäss Ständerat, dass man die Qualität der Ausbildung einbeziehen muss. Dieses Kriterium ist sicher gut gemeint, aber es sind wahrscheinlich einige Leute recht ratlos, wenn es darum geht, wie man die Qualität dann messen soll. Die [PAGE 1221] Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen, dieses Kriterium aufzunehmen.

Bei Buchstabe g geht es wiederum um die Beschäftigungsfähigkeit, um die "employabilité". Diese haben wir bei den Akkreditierungsgrundsätzen aufgenommen. Hier geht es um die jährliche Bemessung der finanziellen Beiträge. Die Kommission hat mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, dass sie dieses Kriterium im Gesetz haben will. Ich frage Sie aber, und dessen müssen Sie sich bewusst sein: Wie wollen Sie das messen? Wie viel Bürokratie wollen Sie betreiben? Ist es überhaupt messbar? Also denken Sie bei Ihrem Entscheid darüber nach, ob das wirklich sinnvoll ist.

Bei Artikel 59, den projektgebundenen Beiträgen, haben wir einen Streichungsantrag der Minderheit Pfister Theophil. Damit würden Sie den ganzen Artikel auskernen, es würde eine leere Hülle zurückbleiben, obwohl es wichtig ist, dass wir das konkretisieren.

Die Kommission lehnte den Antrag Pfister Theophil mit 17 zu 9 Stimmen ab. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.