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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Sieben Deziliter Wodka sind heute für weniger als 10 Franken, ein halber Liter Bier ist für weniger als 60 Rappen und ein Liter Wein für weniger als Fr. 1.50 erhältlich. Das EFD hat im Rahmen der Vorarbeiten zur Totalrevision des Alkoholgesetzes mehrere Massnahmen gegen alkoholische Getränke zu Billigstpreisen geprüft, so Mindestpreise und diverse Formen von Lenkungsabgaben. Eine nähere Prüfung zeigte indes, dass Massnahmen, die sich ausschliesslich gegen Billigstpreisangebote richten, das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die Wirtschaftsfreiheit verletzen würden. Die entsprechenden Gutachten sind im Internet publiziert und können bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung bezogen werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung, die letztes Jahr von Juni bis Oktober durchgeführt wurde, beschränkte sich der Bundesrat darauf, für alle alkoholischen Getränke die Pflicht kostendeckender Preise vorzuschlagen. Diversen Vernehmlassungsadressaten - so auch einigen Kantonen - geht diese Massnahme jedoch zu wenig weit. Sie verlangen die Prüfung oder Einführung einer alkoholgehaltsabhängigen Lenkungsabgabe. Selbstverständlich würde der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer Massnahme von solcher Tragweite nicht ohne vorgängige Vernehmlassung beantragen.

Zur zweiten Frage: Die Verfassungsmässigkeit einer alkoholgehaltsabhängigen Lenkungsabgabe ist tatsächlich nicht geklärt. Diese Frage ist gegenwärtig in Prüfung, das heisst, es wird untersucht, ob eine alkoholgehaltsabhängige Lenkungsabgabe verfassungsmässig überhaupt möglich wäre.

Zur dritten Frage: Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen festlegen, wenn er von den Ergebnissen der Vernehmlassung, das heisst von ihrer Auswertung, Kenntnis erhält. In diesem Zusammenhang wird er dann auch darüber zu befinden haben, ob die Frage der Einführung einer alkoholgehaltsabhängigen Lenkungsabgabe - nicht einfach so, sondern im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage - thematisiert werden soll. Dieser Entscheid ist noch nicht gefällt. Diese Frage wird der Bundesrat zu prüfen haben.

Zur vierten Frage: Im Gegensatz zu einer Steuer bedarf eine Lenkungsabgabe keiner expliziten Grundlage in der Bundesverfassung. Entsprechend dürfen jedoch die Einnahmen aus einer Lenkungsabgabe auch nicht zur Finanzierung staatlicher Aufgaben verwendet werden, also nicht in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Einnahmen aus reinen Lenkungsabgaben sind grundsätzlich an die Bevölkerung zurückzuverteilen.