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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2011-06-14

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14

Wortprotokoll

Vermutlich will der Antrag der Mehrheit zu Absatz 3 sicherstellen, dass die Kantone im Jahr 2012 auf jeden Fall Bundesbeiträge bekommen, und er will ihnen einen Rechtsanspruch zuweisen. Dann wäre er erstens überflüssig, kommt doch 2012 sowieso die letzte Tranche des laufenden Zahlungsrahmens 2008-2011 zur Auszahlung. Die entsprechenden Mittel sind im Budget 2012 vorgesehen. Jeder Träger einer Universität erhält also wie gewohnt seinen Bundesbeitrag. Zweitens wäre die Umsetzung dieses Antrages auch rechtlich nicht zulässig, denn mit einem Zahlungsrahmen kann der Bund keine Rechtsansprüche garantieren. Aus der Finanzkommission weiss ich, dass ein Zahlungsrahmen lediglich Budgetbeschlüsse der Zukunft steuert und Höchstbeträge festlegt. Es gilt nach wie vor, die Budgethoheit unseres Parlamentes zu respektieren. Mit dem Antrag kann das angestrebte Ziel, also eine verbindliche Garantie, nicht erreicht werden. Ein Kreditbeschluss, wie er hier vorliegt, kann keine materielle Rechtsgrundlage ersetzen. [PAGE 1092]

Und nochmals: 2012 entsteht keine Beitragslücke; der Bund bezahlt den Trägern und den Universitäten jedes Jahr seine Beiträge - auch im Jahr 2012. Wie uns Herr Bundesrat Burkhalter in der WBK erklärt hat, macht der Bund den Kantonen keine Vorschriften, wie sie die Bundesbeiträge zu verbuchen haben. Will ein Kanton mit seinem heutigen System weiterfahren und einen Vermögensverlust vermeiden, so kann er das tun.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, diesen Antrag abzulehnen.

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