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AB 152735

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich habe sicherlich Verständnis für das Anliegen von Frau Aubert. Es wurde bereits gesagt: Auch die Motion Gutzwiller hat eine Übergangsfinanzierung für die Dachverbände für Weiterbildung gefordert. Der Bundesrat hat im Ständerat versprochen, die Möglichkeit einer Finanzierung über das Berufsbildungsgesetz zu prüfen. Die Prüfung ist leider negativ ausgefallen. Das heisst, das Berufsbildungsgesetz erlaubt keine entsprechende Subvention, die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen schlicht und einfach nicht. Der Bundesrat hat aber in der Antwort auf die Motion Gutzwiller darauf aufmerksam gemacht, dass es in verschiedenen Spezialgesetzen Möglichkeiten gibt und dass vor allem auch via Kulturbotschaft Möglichkeiten zur Finanzierung konkreter Projekte bestehen. Es wurde von Herrn Malama gesagt: Die konkreten Projekte, deren Finanzierung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes beantragt wird, müssen im Zusammenhang mit der beruflichen und der berufsorientierten Weiterbildung stehen. Selbstverständlich müssen auch beim Weg über die Kulturbotschaft deren Vorgaben respektiert werden. Ich meine, dass wir hier die Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes regeln müssen.

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