Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-06-14
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich Herrn Wasserfallen danken, da sich die grüne Fraktion darüber freut, dass er unsere Kolleginnen und Kollegen ermuntert, bei diesem Gesetz die richtigen Knöpfe zu drücken und auf Grün zu stellen.
Die grüne Fraktion unterstützt Eintreten auf das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Wir haben eine grosse Achtung vor der vorliegenden bundesrätlichen Botschaft sowie der Sorgfalt der ständerätlichen Erstberatung, dies entgegen der Polemik in den Voten der Kollegen Pfister und Föhn. In der nationalrätlichen Debatte ist jetzt unsere Sorgfalt gefragt.
Wir stehen vor einer zentralen bildungspolitischen Aufgabe von grosser materieller wie immaterieller Bedeutung: die erfolgreiche, zukunftsfähige und dynamische Entwicklung der Schweizer Hochschulen zu fördern. In der Beratung dieses komplexen Gesetzentwurfes werden wir uns an diesen Schwerpunkten orientieren. Die Bundesverfassung gibt uns in Artikel 63a die Eckpfeiler dazu, und wir haben diesen Verfassungsartikel sehr wohl gelesen: Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Es ist dabei Rücksicht zu nehmen auf die Autonomie der Hochschulen und die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben. Im Gesetz sind die Zuständigkeiten sowie die Organisation und das Verfahren der Koordination zu regeln. Es sollen ferner einheitliche Finanzierungsgrundsätze erlassen werden, wobei für besonders kostenintensive Bereiche eine Aufgabenteilung vorgesehen werden kann. Der Bund unterstützt die kantonalen Hochschulen mit Bundesbeiträgen.
Diesen fünf Grundsätzen - der Qualitätssicherung, der Garantie der Autonomie und der Gleichbehandlung, der klar und transparent strukturierten Koordination, der Regelung der Finanzierungsgrundsätze und der finanziellen Förderung der kantonalen Hochschulen - dient dieses Gesetz. Der jetzige Gesetzentwurf ist nach mehrjähriger partizipativer Vorarbeit mit breiter Vernehmlassung in [PAGE 1111] Zusammenarbeit von Bund und Kantonen entstanden, auch wenn jetzt immer wieder einzelne Kritikerinnen und Kritiker genannt werden und so vorgeschoben wird, die Kantone stünden mehrheitlich nicht mehr hinter dieser Vorlage.
In diesem Prozess wurde 2004 bewusst ein Modell gewählt, das auf die Koordination der Schweizer Hochschullandschaft und nicht auf eine zentrale Steuerung fokussiert. 2005 legte die WBK unter dem Präsidium von Kollege Theophil Pfister den Finger auf die Schwachstellen des Bildungs- und Forschungssystems Schweiz und forderte insbesondere die Neuregelung der Leitungs- und Koordinationsaufgaben durch drei neu einzurichtende Organe, wobei dem Bund und den Kantonen eine zentrale Stellung eingeräumt werden sollte. Vier Steuerungselemente sollten der Orientierung dienen: verbindliche Rahmenbedingungen über Studienabschlüsse, Vorschriften der Qualitätssicherung, gemeinsame Finanzierungsgrundsätze sowie Aufgabenteilung und strategische Planung in kostenintensiven Bereichen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf geht punktgenau auf diese parlamentarischen Vorgaben ein. Es erstaunt mich sehr, dass Kollege Theophil Pfister mit seinem Rückweisungsantrag heute grundsätzlich gegen ein Gesetz opponiert, das er in dieser Ausgestaltung 2005 noch klar mitverantwortet hat.
Die heutige Hochschullandschaft ist historisch gewachsen. Die jüngsten Kinder dieser Entwicklung sind die Fachhochschulen, ihre aktuellen Herausforderungen sind die Umsetzung der Bologna-Reform und der Erhalt der herausragenden Qualität auf der Basis unseres dualen Bildungssystems im internationalen Wettbewerb. Auf Hochschulebene bedeutet dual für mich, dass die Beibehaltung der traditionellen und bewährten Leitsätze der Universitäten auch mit diesem Gesetz garantiert wird. Dazu gehört die Grundlagenforschung auch in Bereichen, die sich nicht gewinnbringend kommerzialisieren lassen, dazu gehören auch die kritische Reflexion und kreative Antworten auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen. Fachhochschulen ihrerseits sind gleichwertig, aber nicht gleichartig. Ihre Aufgabe, die angewandte Forschung mit Wissens- und Technologietransfer, ist nur in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und projektbasiert zu leisten. In Zukunft gilt es, Universitäten und Fachhochschulen im Sinn eines Joint Venture so zu steuern, dass sich ihre Vernetzung und Aufgaben sinnvoll ergänzen und nicht konkurrieren.
Die Zuteilung finanzieller Mittel, die Akkreditierungssysteme und die Durchlässigkeit für Studierende im Sinne von praktikablen Passerellen werden in diesem Gesetz Eckpfeiler für diese Entwicklung darstellen. Auch unter diesen Gesichtspunkten empfehlen wir Ihnen den Rückweisungsantrag zur Ablehnung. Die Forderung, innert drei Monaten ein neues Modell zu erarbeiten, ist nicht realistisch. Für das Modell, das wir jetzt beraten, haben wir Jahre der Vorarbeit benötigt. Die Forderung, die unmittelbare Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem Gewerbe sei zu unterstützen, ist nicht zeit- und zukunftsgerecht. Allerdings will Herr Pfister jetzt aus rein pragmatischen Gründen, um eventuell eine Mehrheit zu finden, auf dieses Element verzichten. Die Bildung im marktwirtschaftlichen Wettbewerb auf einen attraktiven Wirtschaftszweig zu reduzieren ist nicht zukunftsweisend und entspricht auch nicht dem bisherigen Erfolgsrezept "Bildung Schweiz". Es ist der explizite Wunsch des Gesetzgebers, die bisherigen Stärken zu übernehmen und die Schwächen zu beheben.
Es liegt in der Natur dieses grossen Gesetzentwurfes, dass er in einem schweizerischen Kontext auch einen schweizerischen Kompromiss darstellt. Es stimmt aber nicht, dass niemand mit diesem Gesetz zufrieden ist. Ich verweise auf die Hearings, in denen das Gesetz grösstenteils positiv gewürdigt wurde, auch von den Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft und auch von den Vertretern und Vertreterinnen der Kantone. Wenn verschiedene Player jetzt aus Eigeninteresse eine Rückweisung fordern, ist dies ein Spiel mit dem Feuer.
Erlauben Sie mir, zum Schluss des Eintretensvotums noch auf drei Punkte hinzuweisen, die uns besonders wichtig scheinen. Wir möchten Ihnen beliebt machen, folgende Grundsätze in diesem Gesetz explizit als Aufgabe für Lehre und Forschung festzuhalten: Chancengleichheit, tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie Nachhaltigkeit.
Die Botschaft nimmt zur Chancengleichheit und zur tatsächlichen Gleichstellung klar Stellung: "Noch immer bestehen in der Schweiz aber Defizite in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Forschung ... Mit einer konsequenten Förderung der Chancengleichheit und tatsächlichen Gleichstellung ... soll die technische und soziale Innovationskraft der Schweiz gestärkt ... werden." Zur Chancengleichheit gehören für uns auch die Beibehaltung der grundsätzlichen Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium mit einer anerkannten Maturität sowie Gebührenordnungen, die es Studierenden erlauben, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ein Hochschulstudium erfolgreich abzuschliessen.
Die Verankerung der Nachhaltigkeit als Grundsatz macht insbesondere deshalb Sinn, weil die heutige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung oft einseitig ökonomische Blickwinkel und Beurteilungen priorisiert. Der Einbezug externer Effekte wird vernachlässigt, und Folgekosten werden auf kommende Generationen übertragen. Das ist kurzsichtig und zeigt sich in der Vernachlässigung von Forschungsschwerpunkten, die nicht kommerzialisiert werden können. Lassen Sie mich ein Beispiel aus der Medizin herausgreifen: Die Umweltmedizin wird kaum erforscht, weil sie nicht Industrieinteressen dient.
Die Grünen beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung werden wir in den Grundsätzen dem Entwurf des Bundesrates folgen.