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AB 152857

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie finden den modifizierten Rückweisungsantrag auf der Fahne leider nicht, da er von mir zu spät eingereicht wurde. Ich darf namens der Unterzeichner deshalb hier erwähnen, dass die geforderte Rückweisung keine zeitliche Limitierung verlangt und als Schwerpunkt die Beibehaltung der Gesetze für die ETH und die Fachhochschulen sowie des Universitätsförderungsgesetzes fordert. Es wird auch nicht mehr gefordert, dass Gewerbe und Wirtschaft direkt mitarbeiten sollen - das ist natürlich möglich. Es bleibt aber die Forderung, den Verfassungsauftrag ohne grosse Zusätze umzusetzen und die Akkreditierung zu regeln. Eine Hochschulkonferenz mit gesetzgeberischen Kompetenzen soll nicht mehr das Ziel sein, sondern es soll einen Rat für die Vorbereitung und für Anträge geben. Damit ist der Rückweisungsantrag entschärft, der Entwicklung angepasst und dürfte nach meiner Einschätzung auch den Anliegen der Gewerkschaften, des Gewerbes, der Wirtschaft und vieler Hochschulen entsprechen. Ich bedaure, dass ich Ihnen den vereinfachten Rückweisungsantrag wegen der Eingabefrist nicht mehr schriftlich vorlegen kann. Ich bitte aber um Kenntnisnahme dieser Modifikation des Rückweisungsantrages im Sinne der zuletzt geführten gemeinsamen Diskussion.

Warum eine Rückweisung?

1. Wenn gemäss dem Bildungsrahmenartikel, Artikel 61 der Bundesverfassung, und gemäss Artikel 63a der Bundesverfassung in der Bildung eine subsidiäre Bundeskompetenz verlangt wird und nun eine direkte Regierungskompetenz daraus entstanden ist, darf ein solches Gesetz nicht im Schnellzugsverfahren verabschiedet werden. Der Entwurf muss zurück an den Bundesrat - oder dann abgelehnt werden.

2. Der Titel dieses Gesetzes lautet offiziell "Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich". Dies ist aber bei genauerer Betrachtung des Inhaltes nicht korrekt. Gemäss Inhalt müsste es "Hochschulplanungs- und Steuerungsgesetz" heissen. Es wird ein ausserparlamentarischer Planungs- und Steuerungsapparat mit gesetzgeberischen Kompetenzen etabliert. Auch dem Ständerat hat diese Planungsoffensive offensichtlich Bauchschmerzen verursacht. Er hat das Wort "Planung" durch das Wort "Koordination" ersetzt. Es stellt sich die Frage, ob wir diese Planung anstelle von Wettbewerb und Autonomie wirklich wollen. Betroffen sind die Hochschulen, vorab die Universitäten, die ihre Autonomie in nicht bekanntem Ausmass an eine zentrale Behörde abgeben. Betroffen sind die Wirtschaft und das Gewerbe, die ihre Mitsprache verlieren. Betroffen sind die pädagogischen Hochschulen, die sich trotz unterschiedlicher Gegebenheiten einem zentralen Diktat unterstellen müssen.

3. Wir sollten bedenken, dass die Politik mit dem Universitätsförderungsgesetz und dem Fachhochschulgesetz in unzähligen Diskussionen und Entscheiden die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen gesetzt hat. Wir sollten diese ganz spezifischen gesetzlichen Rahmenordnungen nicht leichtfertig aufgeben. Das Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz sollten nicht zugunsten eines Regierungsdiktates in der Hochschulkonferenz aufgehoben werden.

4. Die Universitäten, aber zunehmend auch die Fachhochschulen stehen unter einem starken internationalen Anpassungsdruck; es geht um eine Anpassung, die wir vornehmen müssen, um einerseits die zunehmende Zahl von Studierenden aus der ganzen Welt zu bewältigen und um anderseits unseren eigenen Studierenden die Möglichkeit zu weltweiten Studien verschiedener Art zu eröffnen. Dies ist zudem eine Forderung der Wirtschaft, aber auch der Studierenden selber. Die Lösungen bei diesen Fragen unterscheiden sich je nach Hochschule. Es gibt verschiedene Wege zum Erfolg, und diese sollen nicht verhindert werden.

5. Das HFKG will eine rechtsetzende Behörde aus Regierungsvertretern aller Kantone und einem Vertreter des Bundesrates installieren, nämlich die Hochschulkonferenz. Deren Kompetenzen sind gross - und die Entscheidungen sind damit den Parlamenten weitgehend entzogen -, und sie sind nicht verfassungskonform.

6. Die Hochschulen pflegen bis heute in vielen Bereichen enge Beziehungen zur Wirtschaft. Das HFKG schmälert deren Einfluss und stellt die behördliche Planung über die marktwirtschaftliche Anpassung. In letzter Konsequenz ist die neue Struktur gemäss HFKG ein Hochschulkartell, das die Innovation hemmt und die bestehenden Schwächen verschleiert und verdeckt.

Mit dem neuen Text des Rückweisungsantrages erhält der Bundesrat die Möglichkeit, das sehr komplizierte HFKG gemäss den echten Bedürfnissen zu reduzieren, insbesondere die wichtige Akkreditierung zu regeln, die Koordination in den kostenintensiven Bereichen einzuleiten und die Autonomie der Hochschulen nicht zu gefährden, sondern zu stärken. Ich bitte Sie, diese Chance jetzt noch zu nutzen und das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Ergänzung der Hochschulgesetzgebung anstelle eines totalen Umbaus zu machen.

Ich darf im Namen des Gewerbes noch anfügen, dass das vorliegende Gesetz für das Gewerbe so nicht akzeptabel sei.