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Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2011-06-14

Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-14

Wortprotokoll

In der Kommissionsberichterstattung ist ausführlich über die Geschichte und die Entstehung dieser Vorlage berichtet worden. Die Aufgabe, die sich uns hier also stellt, ist die Konkretisierung der Bundesverfassung auf Gesetzesebene oder, noch genauer, die Konkretisierung eines Verfassungsartikels, der von einer überwältigenden Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen worden ist. Das kann nicht genügend betont werden, vor allem angesichts des doch sehr grundsätzlichen Widerstands, wie er mit dem Nichteintretensantrag und auch mit dem modifizierten Rückweisungsantrag zum Ausdruck kommt.

Ich kann es vorwegnehmen: Auch in der SP-Fraktion ist ob dieser Vorlage weder pure Begeisterung noch Euphorie ausgebrochen. Es ist eine komplexe Vorlage, die jedoch in ihrer Komplexität - und da müssen wir alle einfach ehrlich sein - die föderalistisch geprägte Struktur des schweizerischen Bildungswesens wiedergibt.

Auf den ersten Blick ist tatsächlich nicht ganz leicht zu erkennen, wo und in welchen Schritten mit dieser Legiferierung die Struktur vereinfacht wird. Unsere Aufgabe ist aber die vertiefte Prüfung der Vorlage; und diese zeigt dann doch sehr deutlich, welches ihre Vorzüge sind und wo die Entscheidungsprozesse vereinfacht werden, wo die Transparenz erhöht und die Qualität sichergestellt wird. Damit habe ich bereits drei Punkte erwähnt, bei welchen nicht nur aus Sicht der SP-Fraktion, sondern auch im Bericht der WBK aus dem Jahr 2005, damals noch unter der Leitung von Theophil Pfister, wesentlicher Handlungsbedarf geortet wurde.

Als eine der Schwachstellen - ich beziehe mich nun direkt auf den erwähnten Bericht, der ja ebenfalls Grundlage des Verfassungsartikels war - wurde damals die fehlende Aufgabenteilung und somit die mangelnde Effizienz beim Einsatz der Mittel eruiert. Als erforderlich angesehen wurde eine starke, klar gesamtschweizerisch konzipierte Führung des gesamten Hochschulbereiches, weshalb es, so der Bericht, Gremien brauche, die beispielsweise für Vorschriften über die Gewährleistung der Qualitätssicherung, für die Festlegung von gemeinsamen Finanzierungsgrundsätzen oder für die strategische Planung und die Aufgabenteilung unter den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen verantwortlich seien.

Das sind allesamt Punkte, die hier angegangen werden, wenn auch nicht ganz so stark wie damals skizziert. Dass man sich inzwischen von der Idee der Planung verabschiedet hat und hier von Koordination spricht, zeigt auch, dass man ob dem Mut, den man damals hatte, fast ein bisschen erschrocken ist. Das ist bedauerlich. Aus Sicht der SP-Fraktion wäre eine weiter gehende Koordination in diesem Gesetz durchaus möglich und sinnvoll, sie böte Aussicht auf mehr Qualität und mehr Effizienz. Nichtsdestotrotz werden mit der Vorlage wichtige Schritte in Richtung der auf Verfassungsebene bereits definierten und verankerten Ziele genommen.

Das Fazit aus Sicht der grossen Mehrheit der SP-Fraktion fällt deshalb nüchtern aus, ist aber unter dem Strich ganz klar positiv. Die Neuerungen gehen in die richtige Richtung: Die Entscheidstrukturen und vor allem die Rechtsgrundlagen werden vereinfacht, soweit dies innerhalb der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen heute machbar und realpolitisch mehrheitsfähig ist. Die Durchlässigkeit wird verbessert, was aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Punkt ist, einerseits im Sinne der Chancengleichheit und andererseits im Sinne des Grundsatzes der Gleichwertigkeit, aber Andersartigkeit der verschiedenen Bildungswege.

Die Autonomie der universitären Hochschulen bleibt bestehen, jene der Fachhochschulen wird klar gestärkt bzw. überhaupt ermöglicht. Das ist ein wichtiger Fortschritt für die Fachhochschulen, gerade auch für die neueren Bereiche Gesundheit, Soziales, Künste. Die Miterfassung der pädagogischen Hochschulen bei gewissen Kompetenzen ist richtig und sinnvoll.

Abschliessend erwähnenswert ist aus unserer Sicht ausserdem die Schaffung einer autonomen Akkreditierungsinstanz. Ihr kommt eine ganz grosse Bedeutung zu, gilt es doch, die Qualität der Hochschulen hochzuhalten und zu schützen. Wir wissen, dass es im internationalen Wettbewerb Trittbrettfahrer verschiedenster Art gibt. Deshalb braucht es eine Qualitätssicherung, deshalb braucht es eben diese Akkreditierung, wie sie vorgesehen ist.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag und ebenso den Rückweisungsantrag abzulehnen.