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preparatory:AB 152877

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-14

Wortprotokoll

Wir sind heute bei den Besten. Die Schweiz ist das innovativste und das wettbewerbsfähigste Land. Unsere gesellschaftliche Leistungsbilanz ist hervorragend. Die direkte Demokratie funktioniert dank einer gebildeten und verantwortungsvollen Bevölkerung. Man beneidet uns darum. Die wirtschaftliche Leistungsbilanz ist ebenfalls sehr eindrücklich. Wir kennen Wachstum. Die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, ist sehr tief. Wir haben Perspektiven.

Die heutigen Errungenschaften basieren auf dem einzigen Rohstoff, den dieses Land anzubieten hat. Dieser Rohstoff heisst Wissen und Können, heisst bildungsfähige und bildungswillige Menschen, heisst lebenslanges Lernen. Im internationalen Umfeld kämpfen Konkurrenzstandorte ihrerseits um Fortschritte, um Bildungs-, Forschungs- und Innovationserfolge. Die Konkurrenten wollen und müssen Rezepte finden, um letztlich ihren Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven zu bieten. Mit Perspektiven ist die Chance auf einen Arbeitsplatz und damit die individuelle Chance auf Eigenständigkeit in persönlicher und kollektiver Sicherheit gemeint.

Wir wollen unsere Spitzenstellung im sich verändernden Umfeld behaupten; ausschliesslich daran haben wir uns zu orientieren. Ich habe die letzten Monate genutzt, um mir die Absichten und möglichen Wirkungen des HFKG sehr genau anzusehen. Ich bin überzeugt, dass uns das Instrumentarium HFKG weiterführt. Es ist das Werkzeug, das wir brauchen, um uns auf den zukünftigen Bildungs- und Arbeitsmärkten erfolgreich behaupten zu können. Ich erkenne eine grosse Chance - immer vorausgesetzt, dass alle beteiligten Kreise, der Bund, die Kantone, die Organisationen der Arbeitswelt und die Hochschulen selbst, zusammenstehen, um die besten Lösungen ringen und sich gegenseitig fördern und fordern.

Ich will Chancen eröffnen. Dafür nehme ich das eine oder andere Risiko in Kauf. Risiken sehe ich dort, wo wir Zeit verlieren, Risiken sähe ich, wenn es zu Prestigekämpfen käme. Konzentrieren wir uns auf die Hauptherausforderung, die heisst: Wie bleiben wir die Besten, und wie schaffen wir mit den beschränkten, aber dennoch grosszügigen Mitteln den maximalen Mehrwert?

Herr Nationalrat Pfister, Sie verlangen mit Ihrem Rückweisungsantrag, dass sich der Bundesrat in den kommenden Monaten noch einmal mit den Kantonen zusammensetzt, um ein verbessertes Konzept vorzulegen. Mit Verlaub, ich bin überzeugt, dass eine solche Ehrenrunde keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Ich habe in den letzten Monaten viele Gespräche mit Kantons- und Bildungsvertretern, mit Vertretern des Gewerbes und der Wirtschaft geführt. Ich bin gerade durch diese Gespräche und Auseinandersetzungen zur Überzeugung gelangt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn die jetzt zu debattierende Vorlage ermöglicht genau das, was Sie anstreben.

1. Wettbewerb unter den Hochschulen: Herr Pfister, der Wettbewerb wird durch die zusätzliche Transparenz gefördert. Wettbewerb belebt, ich bin mit Ihnen ganz einig. Ich habe mich auch schon gefragt, ob es Kreise gibt, die den Wettbewerb nicht wollen und der Vorlage deshalb kritisch gegenüberstehen. [PAGE 1115]

2. Bildung als Wirtschaftszweig: Auch dem steht grundsätzlich nichts entgegen. Die Hochschulträger und vor allem die einzelnen Hochschulen definieren ihr Produkt, der Qualität sind keine Grenzen gesetzt. Ist das Angebot gut, so wird es gesucht und auch finanziert, durch die Nutzer ebenso wie durch die BFI-Gelder.

3. Eine Ihrer Sorgen, Herr Pfister, ist die, dass die Autonomie der einzelnen Hochschulen verlorengehen könnte. Dem ist nicht so, im Gegenteil: Die der Fachhochschulen wird deutlich grösser; die Trägergesetze werden durch das HFKG nicht angetastet. Verlangt wird, dass sich die einzelne Hochschule über ihre Leistung ausweist. Damit muss sie sich dem Wettbewerb, auch dem Wettbewerb um die Bundesmittel stellen. Diesen Wettbewerb suchen Sie und wir zu Recht.

4. Ich bin ganz mit Ihnen einig, dass der BFI-Franken zuallererst und ganz direkt in die Köpfe und in die Bildungsprojekte gesteckt werden muss. Die Infrastrukturen sind Mittel zum Zweck. Mit der Führung der kostenintensiven Bereiche, d. h. mit der Schwergewichtsbildung, wird nichts anderes angestrebt, als dass die innerstaatliche Mehrspurigkeit reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulraums Schweiz im internationalen Umfeld durch eine konsequente Mittelzuteilung nachhaltig gesichert wird. Auch das wollen Sie.

5. Last, but not least wollen Sie das Konzept HFKG sehr bewusst auf den Bedarf, die Profilierung und die volkswirtschaftlichen Ziele ausgerichtet wissen. Da kann ich als Volkswirtschaftsminister nur zustimmen. Meine erstrangige Zielsetzung ist die, diesem Land dank erstklassiger Bildung, Forschung und Innovation weiterhin zu Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. Unsere Wirtschaftserfolge, gemessen an Beschäftigung und Wohlstand, sind durch die Bildungs-, Forschungs- und Innovationserfolge bestimmt.

Bildung, Forschung und Innovation sind nicht Selbstzweck, der Zweck ist eine gebildete Gesellschaft und eine leistungsstarke Wirtschaft. Wir brauchen in unserem Land eine Hochschullandschaft, die für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft die notwendigen Fachkräfte und den wissenschaftlichen Nachwuchs in sämtlichen Bereichen bereitstellt, von der Technik über die Gesundheit bis zu den Geisteswissenschaften und zur Kunst.

Das Gesetz ist reif; es besteht auch vor dem Hintergrund der Rückweisungsargumente. Sie sollten jetzt zügig eintreten, die eine oder andere Korrektur vornehmen und vor allem den Mehrwert der Vorlage im Auge behalten. Lassen Sie mich diesen ganz kurz ansprechen; es geht um fünf Punkte:

1. Vereinfachung und Wirksamkeitssteigerung durch die gemeinsame Governance von Bund und Kantonen: Heute haben wir neun Organe - Sie haben das jetzt x-fach gehört -; in Zukunft werden es noch drei gemeinsame Organe für den gesamten Hochschulraum sein.

2. Schaffung eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems für den Hochschulraum Schweiz: Qualität ist ein Kernelement der Bildungsverfassung.

3. Verstärkung der Mitwirkung der Arbeitswelt und der Studierenden auf nationaler Ebene: Im heutigen System haben weder die Sozialpartner noch die Studierenden solch ausgedehnte Mitwirkungsrechte. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass wir das Anliegen der WBK unterstützen, dass die Arbeitswelt mit vier Vertreterinnen und Vertretern beratend in der Hochschulkonferenz Einsitz nehmen und gemäss Artikel 16 ein Antragsrecht haben wird.

4. Wettbewerb, Transparenz, Effizienz und Sicherheit in der Finanzierung: Neu werden Benchmarks über die Standard- bzw. die Referenzkosten pro Fachbereich ermittelt. Ebenfalls neu erfolgt die Abstimmung zwischen Bundesbeiträgen, interkantonalen Beiträgen und Trägerbeiträgen sehr früh. Die gesamtschweizerischen Benchmarks müssen vom Bund zusammen mit allen Kantonen - auch den Nichthochschulkantonen - in der Plenarversammlung festgelegt werden. Es hat mich sensibilisiert, als Ständerat Freitag das Beispiel des Kantons Glarus erwähnte: Glarus zahlt 200 000 bis 300 000 Franken pro Student oder Studentin und Studium in Zürich. Da verstehe ich jeden, der argumentiert, dass Nichtuniversitätskantone wie Glarus und Aargau von der Hochschulpolitik finanziell sehr stark betroffen sind - insbesondere dann, wenn die Studierenden nicht in ihren Wohnsitzkanton zurückkehren.

Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt gewahrt. Das HFKG greift nicht in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Das Parlament entscheidet weiterhin alleine über die ihm vorgelegten BFI-Botschaften. Aber die ihm künftig vorgelegten BFI-Botschaften werden neu das Resultat einer transparenten und koordinierten Abstimmung zwischen Bund und Kantonen sein, die auf gegenseitiger Verlässlichkeit und auf Vertrauen gründet.

5. Mehr Autonomie für unsere Fachhochschulen und Wahrung der Praxisorientierung: Es braucht keine Genehmigungs- und Akkreditierungsverfahren für Studiengänge mehr. Die Autonomie unserer Fachhochschulen wird erhöht. Weiter geht es um die Sicherstellung der Praxisorientierung und um die Verhinderung einer Akademisierung unserer Fachhochschulen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind aus dem Fachhochschulgesetz übernommen, und es wird am bewährten Fachhochschulsystem festgehalten. Der Bachelor bleibt der praxisorientierte und berufsqualifizierende Abschluss.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu zwei Dingen, die manchmal untergehen: Es geht um die Zukunft unserer Jugend, es geht um die künftigen Studierenden. Für sie und ihre Zukunft schaffen wir dieses Gesetz. Deshalb wollen wir darin auch ihre Mitwirkung stärken. Die Schweiz ist äusserst selektiv, was den Zugang zu den Hochschulen betrifft. Wir haben keine Massenuniversitäten, weil wir eine starke Berufsbildung haben. Beide Bildungswege sind für unser Land wichtig. Wir dürfen den einen Bereich nicht gegen den andern ausspielen.

Das HFKG setzt den Verfassungsauftrag um. Das HFKG eröffnet Perspektiven. In diesem Sinne freue ich mich, wenn Sie jetzt auf die Vorlage eintreten und ihr in der Detailberatung den letzten Schliff geben.