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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-06-14

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Gemäss KVG besteht seit 1996 der Auftrag der Kantone, im stationären Bereich Betriebsvergleiche zu erstellen. Weil sie diesem auf Transparenz angelegten Begehren auch zehn Jahre später nicht nachgekommen waren, hat sich das Parlament entschieden, eine Präzisierungsvorlage, die sogenannte Spitalfinanzierungsvorlage, zu erstellen. Es hat sie 2007 verabschiedet. Betriebsvergleiche nach betriebswirtschaftlichen Kriterien waren das gesetzlich festgelegte Ziel, die Einführung sollte per 1. Januar 2012 erfolgen. Es blieben dem Bundesrat, der Verwaltung und den Kantonen also vier Jahre Zeit, um diese gesetzlichen Grundlagen ordentlich umzusetzen.

Artikel 49 KVG lässt aus meiner Sicht keine Fragen offen. Es braucht klare Lösungen, die diese Betriebsvergleiche ermöglichen. Die einheitliche Methode ist wörtlich vorgeschrieben, die Spitäler werden genannt - nicht die Kantone mit pauschalisierten kantonalen Grundlagen, sondern die Betriebe. Leider haben die Kantone zuerst einmal versucht, das Ganze zu hintertreiben, denn es ist natürlich unangenehm, wenn die Leistungen mit Blick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit vergleichbar werden.

Der obligatorisch Versicherte hat aber nach fünfzehn Jahren doch gelegentlich Anspruch darauf, dass unser Gesundheitssystem auch für ihn durchschaubar wird. Das ist die eigentliche Idee der Vorlage. Statt dass man sich aber der Aufgabe stellen würde, wird jetzt gejammert und geklagt. Die einfachsten Dinge, die für Betriebsvergleiche notwendig sind, sind heute nicht eingeführt, und sie werden es auch am 1. Januar 2012 nicht sein. Es ist bezeichnend, dass für Investitionen keine korrekten betrieblichen Buchhaltungen vorhanden sind. Eine Fachfirma hat vor einem Jahr festgestellt, dass keine oder nur ungenügende Anlagebuchhaltungen bestünden, obwohl solche in Artikel 49 eigentlich klar vorgeschrieben seien. Es ist klar: Damit bleiben die massiven Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe unsichtbar. Es sind Fehlinvestitionen, die nun weiterhin ungestört zur Überversorgung und Intransparenz beitragen und die Prämien unnötig in die Höhe treiben. Hier liegt das eigentliche Problem.

Darum hat der Ständerat die nun vorliegende Initiative aufgegleist und sie gegen den Willen der Kantone und des Bundesrates verabschiedet; dies aufgrund der Aussage von Kassen und Kantonen, die Prämien müssten aufgrund der neuen Spitalfinanzierung angehoben werden. Die neue Spitalfinanzierung gibt keinen Anlass für höhere Kosten: Sie ist eine geänderte Finanzierung, die das gleiche Volumen betrifft. Es geht bei dieser Initiative darum, die Kantone zu zwingen, die seit 1996 bestehende Regelung der Betriebsvergleiche umzusetzen und nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Der vorliegende Beschluss, so meint die Minderheit, ist das geeignete Mittel dazu.

Es geht auch nicht darum, einfach Prämienerhöhungen unmöglich zu machen. Der Gesetzgeber hat in der Spitalfinanzierung dieses Instrument geschaffen, damit für die Kantone eine gewisse Bandbreite möglich ist. Aber es sollte nicht so sein, dass die Intransparenz bei den Investitionen und der Bewertung der Investitionen dazu führt, dass die Prämien erhöht werden und die Kosten von den Kantonen auf die Prämienzahler abgeschoben werden. Die Prämienerhöhungen müssen transparent erfolgen. Solange die Kantone und Spitäler ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt haben, die Grundlagen für die Betriebsvergleiche einzuführen, sollten die Prämien nicht angehoben werden dürfen. Der Beschluss, der vorliegt, geht nicht ganz so weit, aber er dient dazu, den Druck im Interesse der Versicherten aufrechtzuerhalten, um nicht im Interesse der Institutionen die Intransparenz im Gesundheitswesen unverändert beizubehalten.

Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.

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