Stadler Markus · Ständerat · 2011-09-29
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Auch ich stelle Ihnen einen Antrag im Sinne eines guten Gefühls, und zwar soll die Motion Killer 11.3345 an die zuständige Kommission zur eingehenden Überprüfung einer Änderung zurückgewiesen werden. Sie haben den Text vor sich, aus Zeitgründen lese ich ihn nicht vor.
Ein paar Punkte zur Begründung: Wir wissen, die Wasserkraft hat gewichtige Vorzüge. Sie darf also auch ihren Beitrag zur Energiewende leisten und ausgebaut werden, und dies über die zwei Terawattstunden hinaus, welche der Bund bisher vorsah. Trotzdem meine ich, dass wir nicht überstürzt handeln dürfen.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass ein Potenzial von rund 4300 bis 5000 Gigawattstunden möglich sei. Darin, das hat der Vizepräsident der UREK auch gesagt, jedoch nicht berücksichtigt seien Minderproduktion aufgrund des Klimawandels sowie der Umsetzung der Restwasservorschriften. Das heisst, dass der in der Motion geforderte Ausbau die vom Bundesrat als realistisch bezeichnete Perspektive deutlich übertrifft. Selbst das Bundesamt für Energie ist 2006 von einem realistischen Nettoausbau von etwa 2000 Gigawattstunden bis 2030 ausgegangen. Der breitabgestützte Energie-Trialog, an dem auch die Energiewirtschaft prominent beteiligt war, geht sogar davon aus, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren die Produktion der Grosswasserkraft bis 2035 um 1,4 Terawattstunden sinkt, während sie bei den Kleinwasserkraftwerken um 1,5 Terawattstunden steigen dürfte. Die 5000 Gigawattstunden sind daher als sehr, sehr hoch einzustufen.
In seiner Antwort auf die Interpellationen Weibel 11.3715 und 11.3743 hält der Bundesrat zudem klipp und klar fest, dass sowohl die Zahlen der Wasserkraft wie auch die Abschätzungen aller anderen Potenziale - bei der Effizienz, beim Wind usw. - nur eine Diskussionsgrundlage seien und noch eine Plausibilisierung benötigten, dies in Zusammenarbeit, und das ist wichtig, mit Kantonen, Unternehmungen und Verbänden. In Unkenntnis der entsprechenden Standorte schiene es mir somit unseriös zu sein, bereits konkrete Quantifizierungen zum Ausbau zu nennen.
Gewässer werden nicht nur zur Stromproduktion gebraucht, sondern spielen eine wichtige Rolle für Tourismus, Landwirtschaft, Fischerei und dienen als Trinkwasserlieferanten sowie als Lebensraum für unzählige Arten. Soll die Erhöhung der Wasserkraftproduktion gelingen, sollten wir keine unnötigen Konfrontationen mit den diversen Interessengruppen anzetteln. Gerade als Ständerat sind wir verpflichtet, auch die Souveränität der Kantone zu berücksichtigen. Ich sage das hier nicht zum ersten und wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal.
Gemäss Bundesverfassung verfügen die Kantone über die Wasservorkommen in ihrem Hoheitsgebiet. Mit einer Definition des Ausbauziels, und zwar vor dem Prozess mit den Kantonen, tragen wir dem Föderalismus in diesem Fall nicht Rechnung. Im Rahmen der Erarbeitung der Energieperspektiven 2050 ist bereits ein integrativer Prozess zur Bestimmung des Wasserkraftpotenzials aufgegleist. Darin berücksichtigt sind die Kantone, aber auch die anderen relevanten Akteure. Alle Beteiligten müssen für das Gelingen des Ausbaus der Wasserkraft einen Beitrag leisten, auch die Umweltverbände. Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle relevanten Akteure an diesem Lernprozess beteiligt werden und anschliessend ein Resultat auch mittragen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, einen "unüberlegten Schnellschuss", wie der Schweizerische Fischereiverband schreibt, zu vermeiden und die Motion an die zuständige Kommission zurückzuweisen, damit dort die Spreu vom Weizen getrennt wird; man könnte statt von Spreu auch von Reissnägeln sprechen. Ich bitte Sie, dies auch im Interesse der betroffenen Kantone zu tun.