Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch im Namen des Bundesrates bitten, ebenfalls diese zweite Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch sie hat Mängel. Sie hat weniger Mängel als die Bauspar-Initiative, die auch noch harmonisierungswidrig gewesen wäre, aber auch sie hat Mängel. Sie waren sich, wir waren uns alle im Klaren und einig darin, dass diese Initiative des Hauseigentümerverbandes grosse Mängel in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Fragen, in Bezug auf die sozialpolitische Wirksamkeit und auch in Bezug auf die Umsetzbarkeit hat. Sie haben sich darum entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Der konnte dann nicht mehr weiterverfolgt werden, aber das ändert ja an der ursprünglichen Begründung nichts, dass diese HEV-Initiative verfassungsrechtlich fragwürdig ist, dass sie sozialpolitisch fragwürdig ist und dass die Umsetzung nur mit grossem Aufwand möglich ist. Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt einfach konsequent bei der Haltung zu bleiben, die Sie, wie ich meine, zu Recht einmal eingenommen haben.
Ich möchte Ihnen auch noch kurz etwas zur Frage der Abstimmungsempfehlungen sagen, weil Herr Germann darauf hingewiesen hat. Er hat gesagt, man sei sich immer einig darin gewesen, dass der Bundesrat im Falle einer Nichtstellungnahme des Parlamentes nichts zu sagen hätte, also wenn das Parlament keine Empfehlung abgeben würde. Das wurde anlässlich einer Kommissionssitzung so gesagt, mit Hinweis auf das Parlamentsgesetz, in dem es heisst, dass der Bundesrat keine Empfehlung abgeben darf, die der Empfehlung des Parlamentes widerspricht, also im Gegensatz zur Empfehlung des Parlamentes steht.
Wir haben überprüft, ob keine Empfehlung abzugeben bzw. nichts zu sagen dann auch heisst, dass der Bundesrat nichts gegen nichts zu sagen zu sagen hat. (Heiterkeit) Ja, minus mal minus ergibt plus. Ich habe diese Abklärungen sowohl bei meinem Rechtsdienst als auch beim Bundesamt für Justiz veranlasst, und wir sind übereinstimmend zur Meinung gekommen, dass sich der Bundesrat, wenn das Parlament nichts sagt und er etwas sagt, nicht auf einen Gegenstandpunkt zum Nichtssagen des Parlamentes stellt.
Der Bundesrat darf durchaus eine Meinung haben, auch wenn das Parlament keine Meinung hat und es die Initiative nicht zur Ablehnung empfiehlt. Insofern steht es dem Bundesrat frei, in den Abstimmungserläuterungen zu begründen, wie er zu dieser Ablehnung gekommen ist bzw. was die Ursache seiner Botschaft war.
Natürlich müssen wir im Bundesrat noch die rechtliche Situation diskutieren; wir haben das noch nicht getan. Man muss diskutieren, ob alle anderen Voraussetzungen nach Parlamentsgesetz eingehalten sind. Aber nur die Tatsache, dass Sie keine Empfehlung abgeben, heisst nicht, dass sich der Bundesrat in diesem Fall in keiner Art und Weise äussern dürfte. Wenn dies der Bundesrat nicht macht, werden es sicher die Kantone machen; mit Ausnahme von zwei Kantonen haben sich alle schon sehr klar geäussert.