Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-09-29
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Es freut mich natürlich ungemein, dass ich quasi am Ende der Sachgeschäfte meiner letzten Session die SGK in einer Sache vertreten darf, die mir seit Anbeginn meiner Parlamentariertätigkeit stets am Herzen lag und in welcher ich ja selbst einige Anläufe unternommen habe, bisher erfolglos, aber wer weiss, wer weiss ...
Es geht mit dieser Motion einmal mehr um eine einheitliche Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung. Wie die Sprecherin des BAG in unserer Kommission bei ihrer Vorstellung der Motion des Nationalrates, eingereicht durch die sozialdemokratische Fraktion, einleitend festhielt, haben wir über das Thema Monismus bzw. einheitliche Finanzierung bereits eingehend diskutiert; der Kontext ist derselbe. Zwar war der Bundesrat in seiner Antwort vor zwei Jahren der Meinung, die Spitalfinanzierung sei noch in der Umsetzungsphase, es solle erst einmal abgewartet werden. Bei der letzten Beratung dieses Themas anlässlich der Annahme der Motion Brändli 09.3546, "Transparente Finanzierung der Sozialversicherung", in der letzten Session und auch bei der Behandlung einer nationalrätlichen Motion Humbel signalisierte jedoch Bundesrat Burkhalter bereits, dass er nun bereit sei, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, und deshalb nicht an der Ablehnung festhalte. Offenbar ist inzwischen auch die Diskussion mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, insbesondere mit den Gesundheitsdirektoren der Kantone, aufgenommen worden. Unsere SGK unterstützt denn auch diese Bestrebungen einstimmig.
Allerdings ist die Zielrichtung der vorliegenden Motion nicht von allerletzter Klarheit. Nach ihrem Text sind die KVG-Leistungen zu vereinheitlichen, und für den stationären und den ambulanten Bereich sollen die gleichen Finanzierungsgrundsätze und der gleiche Verteilschlüssel gelten. Sehr wohl einverstanden sind wir alle mit den gleichen Finanzierungsgrundsätzen für den stationären und den ambulanten Bereich; zweifellos würden schon damit gewisse Fehlanreize vermieden und würde fehlgesteuertes Verhalten verringert. Interpretierbar ist jedoch der Zusatz eines gleichen Verteilschlüssels. Würde dies etwa die Übernahme des neu festgelegten Verteilschlüssels zwischen Kantonen und Versicherern bedeuten, so würde eine sehr massive Verlagerung der Kosten zulasten der Kantone resultieren. Ebenso wäre dies wohl die Weiterführung beziehungsweise sogar Ausweitung und Generalisierung eines dualen Systems, was wiederum zu Fehlanreizen und zu Reibungen zwischen zwei Finanzierungs- und Lenkungskräften führen dürfte. Konsequenter wäre demgegenüber zweifellos eine monistische Finanzierung aus einer Hand, die selbstverständlich ebenfalls aus zwei Quellen - Prämien und Steuern, Versicherer und Kantone - zu speisen wäre. So viel zum Motionstext.
Mit zu beachten ist aber selbstverständlich auch die Begründung der Motion. Hier wird ausdrücklich festgehalten, dass als Grundlage für die Neugestaltung der Leistungsfinanzierung etwa die Vorschläge dienen könnten, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates im August 2005 ausgearbeitet hat. Dies ist nun eine ausgezeichnete Interpretationshilfe und ein geradezu hervorragender Vorschlag, weil der Antrag dazu vom 26. Januar 2004 - in aller Bescheidenheit erlaube ich mir den Hinweis - von mir selbst stammte. Ich habe ihn noch in meinen Akten, und er kann nach wie vor tel quel verwendet werden.
Unsere Kommission hat darauf verzichtet, die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten ein weiteres Mal in aller Tiefe auszuloten und zu diskutieren. Uns geht es darum, dass nicht weiter im Leerlauf gefahren, sondern endlich der zweite Gang eingelegt wird. Wir unterstreichen unseren bereits erteilten Auftrag nochmals und erwarten eine entsprechende Botschaft des Bundesrates spätestens in der zweiten Hälfte der kommenden Legislatur.
Wir bitten Sie einstimmig um Annahme der Motion.