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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2011-09-29

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie wurde in der SGK-NR mit 20 zu 6 Stimmen angenommen. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung am 11. April 2011 ohne Gegenstimme.

Sie haben von der Kommissionssprecherin gehört, dass diese parlamentarische Initiative ein uraltes Anliegen aufnimmt, das auf die 1. BVG-Revision zurückgeht. Damals wurde das Geschäft der zweiten Säule auch bei den [PAGE 1029] Lebensversicherern transparenter geregelt; unter anderem müssen Überschüsse ausgewiesen und den Versicherten nach der Regelung der Legal Quote zugewiesen werden. Artikel 37 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hält fest, dass die ausgewiesene Überschussbeteiligung mindestens 90 Prozent der nach Absatz 3 Buchstabe b ermittelten Überschussbeteiligung beträgt. Die Räte haben dabei leider nicht festgehalten, von welchem Überschuss dieser Prozentsatz genommen wird. Im Rat fand nie eine Diskussion darüber statt, ob das der Brutto- oder der Nettoertrag war; da muss ich die Kommissionssprecherin korrigieren. Es war uns hingegen immer klar, dass sich dieser Prozentsatz nicht auf den Bruttoertrag bezieht, sondern dass der Gewinn das Ergebnis ist, nachdem von diesem Betrag alle technischen Rückstellungen, alle Verwaltungs-, alle Vermögens- und Marketingkosten abgezogen sind.

Die Verwaltungskosten werden heute bei den Versicherungsgesellschaften ganz verschieden ausgewiesen: die allgemeinen Verwaltungskosten fast überall, die Kosten für die Vermögensverwaltung teilweise und die Marketingkosten praktisch kaum. Gemäss Artikel 48 ABVV II wären diese aber überall aufzugliedern. Bei autonomen Kassen sind diese klar ersichtlich, da die Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26 geführt wird.

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Vereinbarung ex ante im Versicherungsvertrag, damit verhindert wird, dass einzelne Anbieter mit zu tiefen Verwaltungskosten ködern und diese Kosten einfach nachträglich noch nachfordern; das ist Ziffer 1 der Initiative. Die SGK-NR muss diesen Gedanken in der zweiten Phase der Beratung sicher noch weiterentwickeln. Wir haben die Motion Rechsteiner-Basel abgelehnt, weil diese einen formulierten Vorschlag enthielt und nicht eine allgemeine Anregung, wie das bei dieser parlamentarischen Initiative der Fall ist.

Bei den Ziffern 2 und 3 der Initiative geht es direkt um den Konflikt zur Frage, ob das Brutto- oder das Nettoprinzip angewendet wird. Diese Diskussion sollten wir einmal offen führen und dann nachher auch beenden. Es ist so, dass mit einer Änderung der Legal Quote das Geschäft mit der Vorsorge ein anderes Geschäft würde. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass die berufliche Vorsorge für die Privatassekuranz ein beträchtliches Geschäft ist. 2009 verwaltete man dort mehr als 120 Milliarden Franken. Das Prämienvolumen, von dem diese 10 Prozent einmal sind, beträgt rund 21 Milliarden Franken; es geht also um sehr viel Geld. Es gibt keine einzige Branche, in der die Organisatoren 10 Prozent des Bruttoertrags auf sicher in die eigene Kasse stecken können. Erst nach Abzug dieser 10 Prozent werden die hohen Verwaltungskosten abgezogen und die Reserven beiseitegelegt; Überschüsse gehen in den Überschussfonds - der aber nachher auch zum Eigenkapital der Lebensversicherungen gezählt wird - und nicht an die Versicherten direkt. Daraus werden dann auch noch die Dividenden bezahlt. Somit besteht kein Anreiz, diese Verwaltungskosten so tief wie möglich zu halten.

Die Verwaltungskosten waren auch ausschlaggebend bei der Abstimmung über die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Sie erinnern sich: Das Stimmvolk hat mit der wuchtigen Ablehnung der Vorlage der Mehrheit des Parlamentes und dem Bundesrat den ganz klaren Fingerzeig gegeben, dass zuerst die Kosten zu bereinigen sind und die Transparenz durchzusetzen ist. Im Ringen um jene Vorlage war im Nationalrat die Klarstellung der Berechnungsmethode bei der Legal Quote lange mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verbunden. Die Mehrheit war schliesslich gegen eine Verbindung. Hätte man diese Verbindung gemacht, wäre wahrscheinlich die Vorlage Umwandlungssatz viel weniger belastet gewesen.

Im Grunde genommen braucht es ja nicht einmal eine Gesetzesänderung, um die ergebnisbasierte Methode anzuwenden. Die Verordnung wurde ja damals gegen den Willen der ganzen SGK des Nationalrates, die sich beim Bundesrat schriftlich beschwerte, so geregelt. Mit der parlamentarischen Initiative will nun der Nationalrat diese Methode nicht einmal ändern, sondern überprüfen. Ich weiss, dass die Lebensversicherer nur schon gegen eine Überprüfung dieser Legal Quote Sturm laufen. Sie kennen die Argumente, aber eines ist sicher: Wenn wir diese Diskussion um die Überschüsse und die Legal Quote nicht endlich abschliessen können, wenn alle Verpflichtungen nicht einfach so behandelt werden, dann wird jede Neuauflage einer Senkung des Umwandlungssatzes einen schweren Stand haben. Es geht schlussendlich darum, dass wir das Vertrauen in die zweite Säule wiederherstellen können.

Sie haben gehört, dass der Nationalrat der Initiative ohne Gegenstimme Folge gegeben hat. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die Möglichkeit zu belassen, diesen Streit einmal aus der Welt zu räumen, hier Klarheit zu schaffen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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