Bieri Peter · Ständerat · 2011-09-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-09-13
Wortprotokoll
Bereits bei der Arbeit der Subkommission war Artikel 26 umstritten. Es gab auch Anträge, Artikel 26 ganz zu streichen.
Vielleicht noch etwas zu den Überlegungen, die jetzt nicht ins Feld geführt worden sind: Herr Gutzwiller, Sie haben zu Recht gesagt, die Fachhochschulen hätten sich seit ihrem Entstehen natürlich auch weiterentwickelt. Ich denke insbesondere an die Einführung der Master-Studiengänge; diese waren damals noch kein Thema. Die ganze Integration der GSK-Berufe ist noch im Entstehen begriffen. Hier muss noch sehr viel Regelungs- und Integrationsarbeit geleistet werden. Ein weiterer Punkt, der es rechtfertigt, dass man bei der Regulierung etwas weiter geht als bei den Universitäten, ist der Umstand, dass der Bund hierzu 30 und nicht 20 Prozent, wie dies bei den Universitäten der Fall ist, mitfinanziert. Und dort, wo der Geldgeber mehr mitfinanziert, hat dieser ein gewisses Recht, einige Dinge vorzugeben.
Bei der Vorgabe, die in Absatz 3 gemacht wird, geht es insbesondere darum, die Qualität der Fachhochschulen aufrechtzuerhalten. Denken Sie zum Beispiel an Mindestvoraussetzungen für ein Master-Angebot. Es gibt auch andere Qualitätskriterien, die hier vorgegeben werden können. Der Wille des Gesetzgebers und der Mehrheit der Kommission ist es, den Fachhochschulen mit dieser Vorgabe ein gewisses Profil zu geben. Gerade wenn Teile unserer Gesellschaft sagen, wir müssten schauen, dass die Fachhochschulen ihren Bezug zur realen Wirtschaft hätten und berufsqualifizierend seien, kommt diesem Aspekt eine grosse Bedeutung zu. Das kann hier so gesichert werden. Das sind die Überlegungen, die uns dazu geführt haben, Absatz 3 beizubehalten.