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AB 153109

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-13

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat schon Recht: Wir haben hier Mühe mit der gesetzlichen Grundlage. Nur ist die Frage ja nicht unbedingt, ob wir darin übereinstimmen, sondern was wir als Lösung anbieten können. Der Hintergrund ist der folgende: Sie erinnern sich - wir haben die Frage ja schon verschiedentlich diskutiert, ich versuche mich deshalb kurzzufassen -, Sie haben in diesem Rat noch am 15. Juni mit 20 zu 0 Stimmen klar Ja zu einer Motion gesagt, die ich eingebracht hatte. Diese brachte zum Ausdruck, dass man diese Dachverbände weiter unterstützen soll. Wir haben also zum Prinzip Ja gesagt. Die Frage ist nun: Welches ist die adäquate Lösung?

Bevor ich zu einer Antwort komme, mache ich noch einige Ergänzungen zu dem, was der Kommissionspräsident schon gesagt hat. In der Tat sind es diese Weiterbildungsverbände, die hier in ein Loch fallen, weil in der Kulturbotschaft nur noch ein Teil der Illettrismusbekämpfung abgedeckt ist. Das ist richtig; die Frage ist nur, ob es der Fehler dieser Weiterbildungsverbände ist. Es ist nicht ihr Fehler, denn die Kadenz der Gesetzgebung, die eigentlich angedacht war, war folgende: Kulturförderung mit einer klaren Separierung der Illettrismusbekämpfung - das ist sicher richtig -, dann als Nächstes eine Weiterbildungsgesetzgebung, die zumindest eben Teile der Aufgaben dieser Verbände übernommen hätte. Diese Weiterbildungsgesetzgebung verzögert sich aber, und deshalb ist die Frage: Was geschieht nun in der Zwischenzeit?

Wir sind ja an dieser BFI-Botschaft 2012, die eigentlich eine Verlängerung der BFI-Botschaft 2008-2011 ist. Es stellt sich nun deshalb die Frage, ob diese nicht auch für die Weiterbildungsverbände als Übergang gelten soll, wie für alle anderen Einrichtungen, die von 2008 bis 2011 im Rahmen der Botschaft finanziert wurden. Weshalb sollten ausgerechnet die Weiterbildungsverbände hier in dieser Botschaft nicht mehr eingeschlossen sein? Es geht um 0,9 Millionen Franken, welche für diese Verbände zur Verfügung stünden. Ich will jetzt nicht im Detail auf die Projekte eingehen.

In der Kommission sagte man, der Kommissionspräsident hat es in Erinnerung gerufen, die gesetzliche Grundlage fehle. Das ist richtig. Was gibt es denn für Möglichkeiten? Es gibt vermutlich deren drei - in der Annahme, dass sich die Kolleginnen und Kollegen hier drinnen dem Prinzip verpflichtet fühlen, die Weiterbildungsverbände zu unterstützen.

Es gibt folgende drei Möglichkeiten:

1. Es gibt die projektgebundenen Beiträge. Sie können vermutlich einen Teil des Problems lösen, aber nur einen Teil, denn zum Organisieren von Projekten braucht es eine gewisse Infrastruktur.

2. Man könnte das Problem, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, mit einer Übergangsfinanzierung in der Kulturbotschaft 2012 angehen. Da bestehen gewisse Zweifel, ob das eine genügende Rechtsgrundlage ist.

3. Man könnte die Rechtsgrundlage natürlich schaffen. Wenn Sie zu dieser Übergangsfinanzierung Nein sagen, ist die Konsequenz letztlich wohl, dass man eine befristete gesetzliche Grundlage schafft. Aber lohnt es sich, für diese Übergangszeit für die an sich nicht bestrittenen Aufgaben dieser Verbände eine befristete Übergangsgesetzgebung zu schaffen? Das ist die Grundfrage.

Deshalb denke ich schon, dass der Ansatz des Nationalrates richtig ist, die 0,9 Millionen Franken in diese Vorlage aufzunehmen. Das ist sowohl Kontinuität als auch Verlängerung, denn die Botschaft 2012, die wir diskutieren, ist nur eine Verlängerung für alle Partner. So hätten wir die Zeit, zu sehen, ob das Weiterbildungsgesetz früh genug kommt oder ob es doch eine andere gesetzliche Grundlage braucht.

Ich bitte Sie also, angesichts der wichtigen Aufgaben der Weiterbildungsverbände eine Lösung zu finden. Vielleicht ist es ein bisschen sekundär, welche Lösung, aber es sollte eine Lösung gefunden werden.

Wenn die Rechtsgelehrten wirklich der Meinung sind, dass die gesetzlichen Grundlagen für die 0,9 Millionen Franken in dieser Form nicht genügen, dann müsste nachher in Kürze ein befristetes Gesetz geschaffen werden. Ob das gerechtfertigt ist, stelle ich Ihrer Beurteilung anheim. [PAGE 749]

Ich persönlich würde Sie bitten, den Antrag der Minderheit zu unterstützen - gemäss Nationalrat. Wenn wir diesem Kredit zustimmen, sind wir zumindest sicher, dass dieses Problem einer Lösung zugeführt wird. Das erhöht vielleicht den Druck für eine weitere Lösung. Ich denke, mit dem guten Willen aller Beteiligten liesse sich diese Übergangslösung für die Weiterbildungsverbände finden, damit dann in Ruhe eine definitive Lösung geschaffen werden kann.

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