Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-09-22

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22

Wortprotokoll

Obwohl der Handlungsbedarf offensichtlich ist, konnte das Krankenversicherungsgesetz bisher in wichtigen Punkten nicht revidiert werden. Seit Jahren wird die Gesundheitspolitik durch die verschiedenen Interessengruppen blockiert.

Die nun zur Abstimmung gelangende Managed-Care-Vorlage löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen. Es wird jedoch ein kleiner, aber wichtiger Schritt gemacht. Die integrierte Versorgung ist ein medizinisches Versorgungssystem, das eine ganzheitliche, von einer Hand gesteuerte Gesundheitsversorgung durch die gesamte Behandlungskette und über alle Versorgungssektoren hinweg gewährleistet. Das bedeutet, dass im Netzwerk tätige Hausärzte für die Zuweisung zu einem Spezialisten zuständig sind und die Kostenverantwortung mittragen.

Die Vorlage bezieht Versicherer, Leistungserbringer und Versicherte in die Lösung ein. Zentraler Punkt der integrierten Versorgung ist die bessere Qualität der medizinischen Versorgung. Mittelfristig können im Gesundheitswesen Einsparungen von 10 bis 20 Prozent erwartet werden.

Was enthält die Vorlage konkret? Die Netzwerke übernehmen Budgetmitverantwortung. Die in integrierten Versorgungsnetzen organisierten Leistungserbringer übernehmen im vertraglich vereinbarten Umfang die finanzielle Verantwortung für die medizinische Versorgung der im Versorgungsnetz betreuten Patientinnen und Patienten. Anreize wie der um 5 Prozentpunkte tiefere Selbstbehalt, nämlich 10 anstelle von 15 Prozent, und eine maximale Kostenbeteiligung von jährlich 500 Franken, also 200 Franken weniger als heute, belohnen Versicherte beim Einstieg in ein integriertes Versorgungsmodell.

Die Versicherten wählen nach wie vor selbstbestimmt das für sie passende Versicherungsmodell und ihren Hausarzt. Wer an der freien Arztwahl ausserhalb von Netzwerken festhält, wird nicht gebüsst, aber er bezahlt für diese Freiheit im Krankheitsfall maximal 500 Franken.

Um die Jagd nach sogenannt guten Risiken einzuschränken, wird mit dieser Teilrevision auch der Risikoausgleich angepasst. Die Liste der Kriterien - Alter, Geschlecht, Spital- und Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr - wird um einen Morbiditätsindikator ergänzt. Damit lassen sich die Unterschiede in den Versicherungskollektiven besser ausgleichen, und die sinnlose Jagd nach guten Risiken wird wirksam bekämpft.

Die Versicherer sollen innert einer Frist von drei Jahren flächendeckend Managed-Care-Modelle in der ganzen Schweiz anbieten. Richtig, die absolute Verpflichtung ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Aber wenn es nicht gelingt, ein flächendeckendes Angebot zu machen, kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg korrigierend eingreifen. Zudem dürfen Krankenkassen selber keine ärztlichen Leistungen erbringen, auch nicht indirekt, indem sie medizinische Einrichtungen führen oder sich finanziell daran beteiligen. Mit dieser Regelung wird Interessenkonflikten vorgebeugt.

Insgesamt überwiegen die positiven Aspekte der Vorlage. Deshalb bietet die CVP/EVP/glp-Fraktion Hand zu diesem Kompromiss und wird dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen. Damit wird hoffentlich die Blockade bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens endlich durchbrochen.