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AB 153294

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-22

Wortprotokoll

Kurz gesagt: Folgen Sie dem Bundesrat und Ihrer Kommission. Es handelt sich tatsächlich um Härtefälle, die vermieden werden müssen. Es ist eine Änderung, die letztlich finanziell tragbar ist. Es wurde alles gesagt: 55-Jährige haben unter Umständen während vielen Jahren Beiträge eingezahlt, nur in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht lückenlos. Dadurch werden sie mit dem Verlust von 120 Berechtigungstagen abgestraft, wenn man das so sagen darf. Die Hürde ist also sehr hoch, sie ist zu hoch. Sie soll jetzt heruntergesetzt werden, und zwar auf das Mass, das für alle anderen, die Jüngeren ebenfalls, gilt. Das Seco geht davon aus, dass es sich im Jahresdurchschnitt um etwa 370 über 55-Jährige handeln wird, die innerhalb der letzten 24 Monate ihre Beiträge nicht vollständig bezahlt haben respektive maximal zwei Monate zu wenig Beitragszeit ausweisen.

Die Gründe sind genannt worden: Man sucht zuerst selbst nach einer neuen Stelle, man verpasst es, am ersten Tag auf das RAV zu gehen. Das sind an sich ehrenwerte Gründe für das plötzliche Entstehen einer Lücke. Es geht also darum, dass man den Verlust von einem halben Jahr Existenzsicherung für diese Leute, die 55-jährig und älter sind, vermeidet. Die Kosten, die damit zusammenhängen, sind in der Grössenordnung von 15 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Wie gesagt, geht es pro Jahr um etwa 370 Menschen, die über dieses Kriterium stolpern könnten. Die Sanierung der ALV ist auf diesem Wege überhaupt nicht infrage gestellt.

Ich bitte Sie also, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen.

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