Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-09-22
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-09-22
Wortprotokoll
Seit dem 1. April 2010 gelten in der Arbeitslosenversicherung strengere Regeln. Gegen den Willen von uns Grünen hat das Parlament einer Vorlage zugestimmt, mit der Folgen der Wirtschaftskrise auf deren Opfer abgewälzt wurden. Vor allem junge, aber auch ältere Arbeitslose sind davon betroffen. Junge werden wieder ihren Eltern überantwortet. Sie haben Ansprüche verloren und müssen längere Wartefristen auf sich nehmen. Auch die Regelung, dass in besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Kantonen über eine längere Dauer Taggelder bezogen werden können, wurde aus dem Gesetz gekippt, obwohl sich diese Kantone an der Finanzierung beteiligten. Vergeblich haben wir Grüne zusammen mit anderen versucht, wenigstens die unsinnigsten Verschlechterungen abzuwenden.
In aller Regel verlieren Menschen die Arbeit ja nicht wegen eigener Fehler, vielmehr ergeben sich Entlassungen oder Betriebsschliessungen aus wirtschaftlichen Problemen. Deshalb wurde das Instrument der Arbeitslosenversicherung geschaffen; es hilft den Unternehmen beim Krisenmanagement. Wer die Stelle verliert und nicht oder nicht sofort eine neue findet, steht nicht vor dem Nichts, sondern wird durch die Sozialversicherung für Arbeitslose aufgefangen. Die Arbeitslosenversicherung federt im Interesse von Unternehmen und Arbeitslosen die negativen Folgen der Arbeitslosigkeit ab.
Ausgerechnet Unternehmer begrüssten aber zuvorderst die vom Bundesrat vorgeschlagenen schlechteren Leistungen der Arbeitslosenversicherung und überboten ihn noch. Auf eine der unsäglichen Massnahmen, die diese Kreise in die Vorlage hineinzwängten, müssen wir nun zurückkommen: auf die schlechteren Bedingungen für Arbeitslose, die über 55-jährig sind. Diese unterstehen seither zu strengen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Anspruch auf 520 Taggelder zu erfüllen. Wer in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nicht lückenlos Beiträge eingezahlt hat, kann bis zu 120 Taggelder verlieren. Damit wird unter Umständen auch guter Wille bestraft - zum Beispiel, wenn man nach dem Arbeitsverlust auf eigene Faust eine Stelle sucht, bevor man sich bei der Arbeitslosenkasse meldet -, dies ungeachtet dessen, ob zuvor über Jahrzehnte alle Beiträge korrekt entrichtet worden sind.
Wir Grünen stimmen der jetzt beantragten Korrektur zu. Es reicht aus, dass die Beitragszeit vor Einsetzen der Arbeitslosigkeit mindestens 22 Monate betragen hat. Für Personen über 55 Jahre und für Menschen mit Behinderung wird damit ein echtes Problem gelöst. Andere Verschlechterungen bleiben indessen bestehen. Wir Grünen werden mithelfen, auch dort die nötigen Korrekturen und Verbesserungen zu ermöglichen.