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Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-09-30

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-09-30

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu vielen meiner Kommissionskollegen kann ich nicht von einer langjährigen Erfahrung berichten, im Gegenteil, für mich war die Beratung dieses Gesetzes eigentlich eine Einführung in ein für mich neues Thema.

Wir wissen in der Zwischenzeit alle, dass es um die Umsetzung des neuen Artikels 63a der Bundesverfassung geht. Nach meiner Auffassung ist die Vorlage wohl nicht der Meilenstein für die zukünftige Entwicklung des schweizerischen Hochschulbereichs; aber als einer der Meilensteine dürfte [PAGE 977] sie wohl dereinst bezeichnet werden, wenn unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger auf die Geschichte der schweizerischen Hochschulpolitik zurückblicken werden. Wenn man sich diese Geschichte, die mit der Gründung der Universität Basel im Jahr 1460 begann, vor Augen führt, fällt aus heutiger Sicht auf, wie stark die Dynamik der Entwicklung in den letzten paar Jahren zugenommen hat. Angesichts dieser Dynamik, angesichts der ständig weiter steigenden Komplexität des Systems und angesichts des sehr hohen Mitteleinsatzes, der unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ständig zu überprüfen ist, muss die Koordination weiter verstärkt und verbessert werden. Eine wirkungsvolle Koordination des schweizerischen Hochschulbereichs und ein einheitliches Akkreditierungssystem sind Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Wissens- und Forschungsplatz Schweiz in der Zukunft, und eine sinnvolle Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen ist Voraussetzung für einen effizienten Mitteleinsatz.

Die unterschiedlichen Interessen der vielen Akteure einigermassen unter einen Hut zu bringen ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Mit grossem Aufwand haben dies vor allem die Subkommission, aber auch die Kommission trotzdem versucht. Grob zusammengefasst wurden zu Beginn der Diskussion vor allem folgende drei Punkte der Vorlage des Bundesrates kritisiert:

1. Die Vorlage wurde als zu planwirtschaftlich beurteilt.

2. Die Rolle des Bundes wurde als zu dirigistisch empfunden, es gebe zu wenig partnerschaftliche Koordination.

3. Die Umsetzung wurde als strukturell und organisatorisch aufwendig und schwerfällig bezeichnet.

Der Kritik unter Ziffer 1 ist die Kommission entgegengekommen, indem Planung und zentrale Steuerung etwas zurückgenommen wurden und die Autonomie stärker betont wurde. Nach kleinen Korrekturen mit Bezug auf Ziffer 2 ist nach Auffassung der Kommission die Vorlage nun so gestaltet, dass eine partnerschaftliche Koordination zwischen Bund und Kantonen möglich ist. Eine Minderheit ist allerdings klar der Auffassung, dass der partnerschaftliche Ansatz noch verstärkt und verbessert werden könnte, wenn in Artikel 15 ein unabhängiges Generalsekretariat festgelegt würde. Zu Ziffer 3 ist zu sagen, dass eine Verbesserung von Koordination und Planung selten mit einfacheren und schlankeren Strukturen verbunden ist. Ein gewisses Mehr an organisatorischem Aufwand und an Koordinationsgremien ist unabdingbar. Trotzdem ist es natürlich eine Notwendigkeit, dieses Mehr auf ein Minimum zu beschränken oder dies zumindest zu versuchen.

Auch aus diesem Grund beantragt Ihnen die Minderheit bei den Artikeln 7, 10 und 11ff. eine einfachere und schlankere Lösung, mit der sie die Autonomie der Universitäten noch stärker in den Vordergrund rücken will.

Zu diesem Punkt erlaube ich mir, in Anknüpfung an das Votum von Kollege Bürgi ebenfalls ein Zitat zu erwähnen. Es stammt aus dem gleichen Hearing in der Kartause Ittingen, es ist im selben Protokoll nachzulesen, zwei Seiten weiter hinten. Es stammt aus dem Votum von Regine Aeppli, Regierungsrätin des Kantons Zürich, Vertreterin der Schweizerischen Universitätskonferenz, die da sagt: "Im Endeffekt haben alle Kantone in den wichtigen Fragen Mitsprache bei der Koordination und der Steuerung des schweizerischen Hochschulsystems. Das ist aus Sicht der Hochschulkantone, der Hochschulen und der Träger, problematisch. Es droht für die universitären Hochschulkantone der Verlust der Handlungsfähigkeit."

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.