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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die Besteuerung nach dem Aufwand ist, entgegen dem, was heute gesagt wurde, keine unkorrekte Besteuerung, sondern sie ist eine besondere Art der Einkommens- und Vermögensbesteuerung, das heisst der Einkommens- und Vermögensbemessung, um ganz genau zu sein. Das heisst, die Steuern werden nicht auf der Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens erhoben, sondern eben nach dem Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen berechnet.

Die Aufwandbesteuerung ist seit längerer Zeit umstritten, das ist so, sie ist im Zentrum der Aufmerksamkeit, vor allem auch, weil sie im Kanton Zürich im Jahr 2009 abgeschafft wurde. Auf der einen Seite spricht man von der Verletzung des Gleichheitsgebotes und von Gerechtigkeitsüberlegungen, und auf der anderen Seite spricht man von der Bedeutung der Aufwandbesteuerung in volkswirtschaftlicher und standortpolitischer Hinsicht. Das Parlament hat schon verschiedentlich Vorstösse zur Abschaffung oder Verschärfung der Aufwandbesteuerung abgelehnt, und jetzt befassen wir uns wieder mit dieser Frage, die im Übrigen auch von den kantonalen Finanzdirektoren seit Jahren diskutiert wird.

Wenn man es unter dem Aspekt der Gerechtigkeit anschaut, stellt sich die Frage: Bezahlen diese Personen oder ein Teil dieser Personen, die bei uns pauschalbesteuert sind, überhaupt bei uns in der Schweiz Steuern, oder bezahlen sie sie im Ausland? Das ist natürlich die Fragestellung: die Gerechtigkeit des Systems als solches. Heute wurde die Flat Rate Tax oder die Flat Tax erwähnt und die Slowakei als Beispiel dargestellt. Die Slowakei wird die Flat Rate Tax abschaffen. Es liegt ein Projekt vor, die Regierung legt es dieses Jahr noch vor, und ich denke, dann wird auch dieses leuchtende Beispiel in diesem Bereich eben nicht mehr so leuchten.

Die Besteuerung nach dem Aufwand nach geltendem Recht hat ganz klare Kriterien, aber eben zu wenige Kriterien. Es ist die Wohnsitznahme in der Schweiz, erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit; dann ist es die ausländische Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich können Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger in dem Jahr, in dem sie erstmals besteuert werden oder nach zehn Jahren wieder besteuert werden, für ein Jahr diese Aufwandbesteuerung verlangen. Die dritte Voraussetzung heute: keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Es ist ganz klar, keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz heisst nicht, dass die Personen dann nicht irgendwo auf der Welt trotzdem in irgendeiner Form eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Im Übrigen ist die englische Praxis, die heute als Beispiel für eine gute Pauschalbesteuerung angeführt wurde, ein klares Beispiel dafür, dass man eben auch bei Erwerbstätigkeit besteuert wird. Die Engländer machen das nämlich; erwerbstätige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen pauschalbesteuert werden. Darum lässt sich dieses Land nicht mit unserem Land vergleichen, wie sich im Übrigen auch die Niederlande nicht mit unserem Land vergleichen lassen. Solche Vergleiche sind immer etwas heikel.

Den Kantonen ist es heute freigestellt, ob sie die Aufwandbesteuerung machen wollen oder nicht. Es gibt drei Kantone, die sie nicht haben - das wurde gesagt -, die anderen haben sie. Allerdings sind zum Teil sehr wenige Personen davon betroffen; es gibt Kantone, in denen man ja genau weiss, über welche Personen man spricht, wenn man über die Pauschalbesteuerung spricht. Die Bedeutung der Pauschalbesteuerung ist unterschiedlich, das wurde auch gesagt. Vor allem in der Westschweiz ist die Pauschalbesteuerung seit vielen Jahren, seit dem 19. Jahrhundert, ein Thema. Vor allem hier, bei den Kantonen Waadt und Genf, sei einfach auch zur Klarstellung Folgendes festgehalten: Die Kantone Waadt und Genf sind finanzstarke Kantone. Das Argument, das gebracht wurde, vor allem zugunsten der finanzschwachen Kantone, trifft auf andere Kantone zu, aber sicher nicht auf jene Kantone, die am meisten Pauschalbesteuerte haben, nämlich Waadt und Genf mit 1397 bzw. 690 Pauschalbesteuerten; diese beiden Kantone sind finanzstarke Kantone.

Die ungleiche Verteilung der Pauschalbesteuerten auf die Schweiz - es betrifft vor allem die Westschweiz und dann auch die Kantone Tessin, Graubünden und Bern - führt natürlich dazu, dass die Betroffenheit eine unterschiedliche ist, wenn wir über die Pauschalbesteuerung diskutieren. Auch wichtig ist, dass man das insgesamt wieder in ein Verhältnis setzt: Über alle drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden ergab die Pauschalbesteuerung im Jahr 2010 Einnahmen von 668 Millionen Franken.

Wir wollen mit dieser Reform die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung verbessern und stärken - das wurde gesagt -, und wir wollen auch darauf hinwirken, dass die Mindestlimiten angehoben werden. Das ist mit dem Siebenfachen des Mietzinses bzw. Mietwertes oder dem Dreifachen des Pensionspreises bzw. mit der minimalen Bemessungsgrundlage von 400 000 Franken bei der direkten Bundessteuer gelungen. Wenn Sie jetzt diese minimale Bemessungsgrundlage von 400 000 Franken nehmen und sehen, dass heute 80 Prozent der Pauschalbesteuerten weniger steuerbares Einkommen haben als 400 000 Franken, dann können Sie nicht sagen, der Berg habe hier eine Maus geboren; denn 80 Prozent der heutigen Pauschalbesteuerten werden mit diesem Modell mehr Steuern bezahlen. Das ist so gewollt, insofern hat also auch diese Erhöhung bereits eine Wirkung, und das ist auch richtig so.

Zu den finanziellen Auswirkungen dieser Revision - der Kanton Zürich wurde als Beispiel erwähnt -: Gerade der Kanton Zürich zeigt, dass sich die Minder- und Mehreinnahmen unter dem Strich die Waage halten. Man kann heute also noch nicht sagen, dass es negative Auswirkungen gibt - es ist auch noch nicht so lange her, dass die Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich abgeschafft wurde.

Im Jahr 2008 waren im Kanton Zürich 201 Steuerpflichtige pauschalbesteuert; 97 davon sind weggezogen. Aber diejenigen, die geblieben sind, haben mehr Steuern bezahlt. So ist es in der Bilanz nicht zu einer Steuerverminderung gekommen - trotz der Aufhebung der Pauschalbesteuerung. Auch dieses Argument zieht also nicht wirklich. Ich denke, es rechtfertigt sich aber - weil wir in diesem Bereich eine Tradition haben, weil es aus standortpolitischen, aus wirtschaftlichen Gründen richtig oder vertretbar ist -, die Pauschalbesteuerung zu haben und dabeizubleiben; die Ansätze sind aber entsprechend anzupassen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Bundesrates zu verabschieden.