Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-09-12
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Für die FDP-Liberale Fraktion ist die Aufwandbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene beizubehalten. Sie verfügt über eine langjährige gesetzliche Grundlage, ist ein volks- und regionalwirtschaftlich nützliches Instrument der Steuerpolitik sowie Ausdruck der kantonalen Steuerhoheit. Die Aufwandbesteuerung ist auch Teil des Steuer- und Standortwettbewerbs, insbesondere im Verhältnis zu den europäischen Staaten, die keine Vermögenssteuer kennen, und das sind viele.
Die Besteuerung nach dem Aufwand trägt sodann der Tatsache Rechnung, dass bei der betreffenden Person die Ermittlung des weltweiten Einkommens und Vermögens mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist. Für Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, bedeutet dies in erster Linie eine entscheidende verfahrensmässige Erleichterung. Zudem bezahlen Personen, die das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben, auf der Basis ihres pauschalisierten Aufwandes AHV-Beiträge.
Die Pauschalbesteuerung ist in den anderen europäischen Ländern nicht unbekannt. Im EU-Raum kennen verschiedene Staaten vereinfachte Bemessungsregeln, insbesondere Grossbritannien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein; teilweise gehen die Pauschalbesteuerungen weiter als in der Schweiz. Ein besonders wichtiger Fall ist Grossbritannien.
Aufgrund von verschiedenen Volksinitiativen gab es in gewissen Kantonen Abstimmungen, die teilweise zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung in den betroffenen Kantonen geführt haben. Das war nicht in allen Kantonen so, aber in einigen schon. Das ist wahrscheinlich Ausdruck der Empfindlichkeit der Bevölkerung, die bei diesem System der Besteuerung aufgrund des Aufwandes Situationen der Ungleichbehandlung sieht. Es ist nicht immer so, weil die Pauschalbesteuerung nicht für Herrn Michael Schumacher oder Frau Tina Turner gemacht worden ist. Die Pauschalbesteuerung ist für Leute gemacht worden, die im Alter von 60 Jahren in die Schweiz kommen wollen, um den Rest des Lebens hier zu verbringen. Sie suchen ein Land, das ruhig und schön ist, und sie suchen ein Fiskalsystem, das nicht dasjenige ihres eigenen Landes ist.
Aufgrund der Personenfreizügigkeit mussten wir natürlich dieses System ausdehnen. Wir konnten die Grenze von 60 Jahren nicht beibehalten; so ist dies jetzt für alle möglich. Die Bedingung ist jedoch, dass in der Schweiz keine Arbeitstätigkeit ausgeübt wird.
Wegen der Opposition ist es notwendig, das Instrument anzupassen und es als Ausnahmeinstrument und nicht als Regelinstrument zu betrachten. Schon jetzt ist die Zahl der Fälle mit Pauschalbesteuerung relativ klein. Jene Kantone, die viele Pauschalbesteuerte haben, haben ungefähr [PAGE 1360] tausend. So viele sind es also nicht. Es ist aber wichtig, dass die Kriterien angepasst werden, die erfüllt sein müssen, um die Pauschalbesteuerung als Steuersystem anwenden zu können. Deshalb sind wir einverstanden mit der Lösung, die die FDK bzw. der Bundesrat vorgeschlagen haben. Sie nehmen in diesem Gesetz eine grundsätzliche Erhöhung der Minimalbemessungsgrundlage vor und legen die Grenze bei 400 000 Franken fest. Das verhindert, dass gewisse Kantone, die dieses Instrument zu spekulativ benützt haben, so weitermachen. Das ist für die FDP-Liberale Fraktion eine gute Sache; sie erlaubt es, das Problem der Akzeptanz bei der Bevölkerung zu überwinden.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben und die Vorlage des Bundesrates anzunehmen.