Müller Philipp · Nationalrat · 2012-09-12
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst festhalten, dass wir uns hier in einem Differenzbereinigungsverfahren befinden. Wenn Sie heute der Kommissionsmehrheit folgen, gibt es keine Differenzen zum Ständerat mehr. Das ist letztlich die Bedeutung dieser Aussage.
In der Kommission haben sich zwei wesentliche Punkte herauskristallisiert - Sie haben es vorhin auch in der Debatte gehört -, um die sich die Diskussion gedreht hat. Der erste Punkt war: Sollen Gruppenanfragen im Steueramtshilfegesetz festgehalten werden, umschrieben werden, soll etwas dazu formuliert werden, analog dem Vorgehen beim Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, oder sollen wir nichts Derartiges hineinschreiben und auf die Doppelbesteuerungsabkommen verweisen? Die Kommission hat sich entschieden, nichts dazu zu schreiben, sondern mit dem Streichen des Begriffs "im Einzelfall" Gruppenanfragen mit dem Steueramtshilfegesetz, welches ja formalrechtlich die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen ist, zu ermöglichen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch festhalten, dass es hier nicht um eine Lex Abgeltungssteuer geht. Wir setzen mit diesem Steueramtshilfegesetz in der Schweiz um, was in den Doppelbesteuerungsabkommen - nicht in den Abgeltungssteuerabkommen - festgehalten ist. Das zum ersten Punkt.
Der zweite Punkt, der in der Kommission diskutiert worden ist, ist der Zeitpunkt des Inkraftsetzens. Hier muss man unterscheiden: Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist das eine, das hat die Frau Bundespräsidentin vorhin erwähnt. Da gilt es selbstverständlich die Referendumsfrist abzuwarten. Es ist anzunehmen, dass die Inkraftsetzung frühestens auf den 1. Januar 2013 möglich sein wird. Aber das andere ist fast noch wichtiger, das ist die Frage, ab wann Sachverhalte erfasst werden können. Hier haben Sie die Aussage der Frau Bundespräsidentin gehört, sie wolle dem Bundesrat beantragen, dass Sachverhalte ebenfalls mit der Inkraftsetzung des Steueramtshilfegesetzes erfasst werden können. Die Frau Finanzministerin wird das so beantragen, es ist heute von ihr erklärt worden, es ist von ihr auch in der Kommission ganz klar so festgehalten worden.
Ich möchte noch zwei, drei Punkte klarstellen, damit Sie wissen, was in der Vergangenheit schon diskutiert worden ist - wir sind hier ja in der zweiten Runde. Der vielzitierte Artikel 26 des OECD-Musterabkommens bezieht sich nicht auf ein nationalstaatliches Gesetz wie das hier vorliegende Amtshilfegesetz. Es gibt ja Staaten, die keine entsprechenden innerstaatlichen Gesetze haben, sondern das OECD-Musterabkommen direkt anwenden. Dieser Artikel 26 bezieht sich also nicht auf das Gesetz, sondern auf die einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen. Das war ein Punkt, der heftig diskutiert wurde. Sie haben es auch heute wieder gehört: Wir sind uns nicht einig, ob die [PAGE 1352] Doppelbesteuerungsabkommen nun angepasst werden müssen oder nicht. Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass es Abkommen geben wird, die angepasst werden müssen, und solche, die nicht angepasst werden müssen, und dass unter Umständen letztlich doch noch ein Gericht Klärung schaffen muss. Das ist aber weiter kein Problem, man kann solche Dinge im Gesetz nicht immer abschliessend regeln, das kennen wir aus der Vergangenheit.
Ich möchte weiter festhalten, dass in Artikel 1 Absatz 2 der Grundsatz steht, wonach abweichende Bestimmungen in den im Einzelfall anwendbaren Abkommen vorbehalten sind. Das heisst also, wenn im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat etwas anderes steht, geht das Doppelbesteuerungsabkommen vor; es kommt vor dem Amtshilfegesetz. Das bedeutet beispielsweise, dass "fishing expeditions" ausgeschlossen sind, weil der Ausschluss von "fishing expeditions" in den Doppelbesteuerungsabkommen enthalten ist. Sie haben das bei der jeweiligen Zustimmung im Rat entsprechend zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Ich möchte noch kurz auf die Minderheit Baader Caspar eingehen. Die Minderheit Baader Caspar verlangt im Prinzip, dass wir den bis anhin von der Mehrheit des Parlamentes verfolgten Weg der OECD aufgeben. Es ist eine Realität: Wir haben im März 2009 den OECD-Standard übernommen, das heisst, Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren. Wir haben auch den nächsten Schritt gemacht, anhand einer Peer Review, wonach nicht mehr jede Person und jeder Finanzintermediär im Einzelfall konkret anhand des Namens und der Adresse identifiziert werden muss, sondern es genügt, wenn entsprechende Angaben zur zweifelsfreien Identifikation vorliegen. Das war der zweite Schritt der OECD, der uns vorgegeben worden ist.
Nun sind wir beim dritten Schritt, bei der Ausdehnung. Seit dem 18. Juli 2012 gilt diese für die OECD; es geht um die Gruppenanfragen. Es ist der Weg der Schweiz, es ist der Weg der Kommissionsmehrheit, und es war bis anhin auch der Weg der Parlamentsmehrheit, diesen globalen Standard der OECD zu verfolgen, um den nichtglobalen Standard des automatischen Informationsaustauschs nicht übernehmen zu müssen. Was die Zukunft bringt, wissen wir nicht. Es wäre spekulativ, darüber Aussagen zu machen.
Die Minderheit Baader Caspar will diesen Pfad verlassen. Die Kommission hat dies entsprechend der bisherigen Tradition dieses Hauses mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Ich möchte noch eine Ergänzung zur Frage machen, warum wir Gruppenanfragen erst jetzt in diesem Amtshilfegesetz festschreiben und warum wir dies nicht schon bei der ersten Lesung, die wir ja in diesem Hause schon hatten, getan haben. Wir haben damals ausdrücklich gesagt - auch die Kommissionsmehrheit wollte das -: "Noch hat die OECD nicht entschieden; wir wollen nicht vorauseilend etwas im Gesetz postulieren, was nicht entschieden ist." Jetzt ist es entschieden. Sie sehen, dass es eine relativ einfache Sache ist. Die Fahne, die Sie vor sich haben, ist überblickbar. Wir können Gruppenanfragen zulassen.
Was die Sache mit den Doppelbesteuerungsabkommen betrifft - ich habe es bereits erwähnt -: Ob diese geändert werden müssen oder nicht, wird die Zukunft weisen.
Artikel 25 des Amtshilfegesetzes - das wäre auch noch zu erwähnen - besagt, dass der Bundesrat die Kompetenz hat, über das Inkrafttreten zu entscheiden. Die näheren Ausführungen dazu habe ich gemacht.
Noch ein Letztes: Kollege Louis Schelbert hat die Frage der Verwertbarkeit der Daten, die im Falle eines Amtshilfeersuchens ans Ausland geliefert werden, im Inland erwähnt. Diese Frage haben wir in der ersten Lesung beantwortet und haben es abgelehnt. Wir haben gesagt: "Wir wollen nicht, dass Daten, die im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens an ausländische Behörden geliefert werden müssen, auch den Steuerbehörden in der Schweiz zugänglich gemacht werden." Dies haben wir aus wohlüberlegten Gründen gesagt, weil wir in der Schweiz eben nach wie vor die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung kennen. Dieses Grundprinzip bleibt erhalten, daran wird nicht gerüttelt, das hat mit dem Amtshilfegesetz nichts zu tun. Das ist eine Diskussion, die für die Zukunft zu erwarten ist, aber nicht heute und nicht jetzt geführt wird.
Daher empfiehlt Ihnen die deutliche WAK-Mehrheit, ihr zu folgen und die letzten Differenzen zum Ständerat auszuräumen und den Antrag der Minderheit Baader Caspar abzulehnen.