Lexipedia

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-09-12

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wir haben vor wenigen Monaten verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen angepasst, um Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gerecht zu werden, und haben mit dem Steueramtshilfegesetz nichts anderes gemacht, als die verfahrensrechtliche Grundlage zum Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen zu schaffen.

Wir haben nun noch eine Differenz zum Ständerat, die Artikel 4 Absatz 1 betrifft. Diese Differenz haben wir geschaffen, weil wir zum Zeitpunkt der Debatte im Nationalrat, das heisst im März, eigentlich noch nicht bereit waren, diesen Gruppenanfragen zuzustimmen; das sage ich für meine Fraktion, die CVP/EVP-Fraktion. Wir waren auch nicht bereit, voreilig einen sogenannten Swiss Finish zu ermöglichen. Wir wussten damals, dass das ganze Geschäft noch im Fluss war, dass die OECD weiterhin Abklärungen machen würde. Mittlerweile - das wissen wir, das haben wir bereits von verschiedenen Rednern gehört - hat die OECD die Ausdehnung auf Gruppenersuchen auf den 18. Juli dieses Jahres veröffentlicht und dies als neuen Standard für alle Mitgliedstaaten definiert. Wir haben uns vor nicht allzu langer Zeit dazu verpflichtet, diese OECD-Standards auch zu übernehmen, denn es ist in unserem ureigenen Interesse, dass wir die Peer Reviews - wir stecken momentan mitten in der zweiten Peer Review - überstehen und nicht erneut auf einer grauen oder einer schwarzen Liste figurieren.

Um den Standards gerecht zu werden, müssen wir der ständerätlichen Fassung zustimmen. Mit der Streichung des [PAGE 1349] Begriffes "im Einzelfall" eröffnen wir den ersuchenden Staaten die Möglichkeit, eine Gruppenanfrage zu starten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die spezifischen Umstände, die zum Ersuchen geführt haben, detailliert umschrieben werden.

Wir haben anlässlich der nächtlichen Sitzung vom Montagabend die Differenzen zwischen Gruppenanfragen und "fishing expeditions" vom Departement aufgezeigt erhalten. Wir haben zu dieser Differenz zwischen den Gruppenanfragen und den "fishing expeditions" eine intensive Debatte geführt. Wir wissen auch, dass wir ganz klar eine Ausschlussklausel für "fishing expeditions" in Artikel 7 dieses Gesetzes verankert haben. Dementsprechend diskutieren wir hier nur über Gruppenanfragen.

Wir haben uns ferner auch länger darüber unterhalten, wann das Gesetz in Kraft gesetzt werden sollte. Wir haben darauf verzichtet, ein Datum ins Gesetz zu schreiben, möchten aber ganz klar festhalten, dass wir keiner Rückwirkung der Inkraftsetzung zustimmen würden und könnten. Wir erwarten daher vom Gesamtbundesrat und nicht nur von unserer Frau Bundespräsidentin, die das auch bereits anlässlich der Sitzung bestätigt hat, dass er das Gesetz ordentlich, also erst nach Ablauf der Referendumsfrist, in Kraft setzt, das heisst auf den 1. Januar 2013. Würde der Bundesrat, wie dies gewisse Kreise wünschen, das Gesetz auf das Datum der Veröffentlichung des Standards in Kraft setzen, das heisst auf den 18. Juli 2012, hätte dies zur Folge, dass die Abkommen über die Abgeltungssteuer, denen wir bereits zugestimmt haben, verletzt würden, weil wir gerade in diesen Abkommen festgehalten haben, dass alle Personen bis Ende Jahr die Möglichkeit erhalten, ihre Situation zu legalisieren. Wir erwarten daher von Ihnen, Frau Bundespräsidentin, ein klares Commitment Ihrerseits, wie Sie es uns bereits in der Kommission zugesichert haben, und eine nochmalige Präzisierung, dass dieses Gesetz erst auf den 1. Januar 2013 bzw. frühestens auf dieses Datum in Kraft gesetzt wird und dass Sie keiner politischen Rückwirkung zustimmen würden.

Wir haben uns verpflichtet, diese Standards zu übernehmen, und aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, den Minderheitsantrag Baader Caspar abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.