Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12
Wortprotokoll
Es ist eigentlich nicht eine Verpflichtung, das ins nationale Recht überzuführen, sondern ein Vorbehalt, den wir gemacht haben. Die meisten Staaten brauchen nicht eine interne Anwendung. Aber wir sind nicht bereit, ausländisches Recht einfach tel quel zu übernehmen, sondern wir haben überall den Vorbehalt gemacht, dass die Anwendbarkeit erst dann sichergestellt ist, wenn wir intern die Regeln haben, um dieses ausländische Recht umzusetzen. Das ist in diesem Sinn ein [PAGE 1351] Vorteil für die Schweiz: Wir lassen uns diesen Vorbehalt nicht nehmen, wir haben ihn uns auch hier nicht nehmen lassen. Wenn wir ihn nicht hätten, dann würde seit dem 18. Juli ohne Diskussion hier im Rat einfach der Standard Gruppenersuchen gelten.