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Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-12-11

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Herr Reimann verlangt mit seiner Initiative, dass Sans-Papiers, abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid in Zukunft nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind. Herr Reimann führt für sein Begehren unter anderem folgende Argumente ins Feld: Die von ihm genannten Personen hielten sich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf. Wenn ein Versicherungsobligatorium für diese Personenkreise bestehe, sei das rechtswidrig. Darüber hinaus ergeben sich gemäss Herrn Reimann praktische Probleme in der Abwicklung, und ausserdem bestehe ein grosses Missbrauchspotenzial. Als weiteres Argument führt Herr Reimann ins Feld, dass sich Sans-Papiers in der Praxis häufig erst dann melden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen, und dass damit der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungebührlich strapaziert wird.

Herr Reimann und auch Herr Frehner haben ihre Argumente jetzt ausführlich dargelegt. Herr Reimann hat in seinem Votum in der Kommission betont, und das hat er auch heute wieder gemacht, er stelle nicht grundsätzlich infrage, dass [PAGE 2168] den Sans-Papiers, den abgewiesenen Asylbewerbern und solchen mit einem Nichteintretensentscheid die für das Überleben notwendige medizinische Versorgung gewährt werden solle. Er möchte jedoch nicht, dass die Kosten über die Krankenversicherung finanziert werden. Seiner Meinung nach sollen entweder die öffentliche Hand und/oder die Leistungserbringer die anfallenden Kosten übernehmen.

Die SGK hat die parlamentarische Initiative abgelehnt, und ich bitte Sie namens der Kommission, dasselbe zu tun.

Für die Mehrheit der Kommission waren folgende Gründe ausschlaggebend: Die Kommissionsmehrheit möchte daran festhalten, dass alle in der Schweiz lebenden Personen das Grundrecht auf eine gesundheitliche Versorgung haben. Dies soll auch für die Asylsuchenden gelten, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wird. In Bezug auf die Sans-Papiers wurde in der Kommission geäussert, man dürfe nicht ausblenden, dass Sans-Papiers unter anderem auch darum überhaupt in der Schweiz leben könnten, weil sie in der Schweiz eine Anstellung erhielten.

Weiter ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, es sei effizienter und kostengünstiger, wenn die Gesundheitskosten der genannten Personenkreise über das KVG abgewickelt würden. Ein paralleles System zu entwickeln sei teurer, als diese Kosten über das bewährte System des KVG abzuwickeln. Als weiterer Grund wurde in der Kommission genannt, dass ohne eine Versicherungspflicht den Leistungserbringern entstandene Kosten unter Umständen nicht abgegolten würden. Dies sei insbesondere für diejenigen Leistungserbringer stossend, welche eine Behandlungspflicht hätten und sich somit dieser Aufgabe nicht entziehen könnten und auch nicht entziehen wollten. Es wurde auch angeführt, dass gesundheitliche Risiken für die ganze Bevölkerung entstehen könnten, wenn sich Personen, die zum Beispiel an einer ansteckenden Krankheit litten, mangels Versicherung nicht behandeln liessen.

Die Kommission nahm zudem zur Kenntnis, dass der Bundesrat wiederholt an der Versicherungspflicht für Sans-Papiers, abgewiesene Asylbewerber und solche mit einem Nichteintretensentscheid festgehalten hat. Er hat dies bei der Stellungnahme zu verschiedenen Vorstössen zu diesem Thema immer wieder bestätigt.

Wie vorhin erwähnt bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, wie dies auch Ihre SGK mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen getan hat.

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