Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-12-11
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Sans-Papiers und abgewiesene Asylbewerber von der KVG-Grundversicherung auszuschliessen sind und ihre Gesundheitsversorgung durch eine Änderung von Artikel 3 KVG über andere gesetzliche Wege zu regeln ist.
Aktuell unterstehen Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, die in der Schweiz den Wohnsitz im Sinne des ZGB begründet haben, der Versicherungspflicht gemäss KVG. Dieses Obligatorium für Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zunächst stellen sich erhebliche praktische Probleme bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers. Es besteht ein grosses Missbrauchspotenzial, denn die Versicherer können erstens mangels Papieren gerade nicht prüfen, ob die betreffende Person überhaupt existiert. Aufgrund des in der Realität oftmals fehlenden festen Wohnsitzes sind zweitens die Zustellung der Korrespondenz sowie auch die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs - Stichwort Prämieninkasso - erschwert. Weil das ordentliche Betreibungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, kann auch die Sozialhilfe nicht auf dem ordentlichen Weg eingeschaltet werden. Schliesslich zeigt die Versicherungspraxis, dass Sans-Papiers sich erst bzw. nur dann melden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind. Damit wird der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungebührlich strapaziert. Dies gilt umso mehr, als auch Sans-Papiers Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Den Versicherern ist es unter Androhung von Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizeien über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu informieren. Das ist stossend, denn im Bereich der obligatorischen [PAGE 2167] Krankenversicherung handeln die Krankenversicherer als quasistaatliches Organ. De facto hindert so die eine Behörde die andere am Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dadurch wird der Datenschutz ad absurdum geführt. Gewiefte Sans-Papiers-Organisationen nützen diese Informationsasymmetrie auf Kosten der Steuerzahler bzw. der Prämienzahler gezielt und systematisch aus.
Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung, wird durch den Ausschluss der Sans-Papiers nicht verletzt. Diese haben nämlich unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht, das Recht auf eine minimale medizinische Grundversorgung. Von Fachpersonen, Pflegefachleuten sowie Ärzten, hört man, dass sowohl in Spitälern als auch in psychiatrischen Einrichtungen starke Belegungen mit Asylsuchenden festzustellen sind. Zu diesem Problem gibt es heute keine Transparenz und auch keine spezifischen Erhebungen, da alle Fälle über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Völlig zu Recht wird bemerkt, dass das KVG eine grosse soziale Errungenschaft darstellt. Genau deshalb suchen nicht nur die zahlenden Bevölkerungsgruppen Zugang zu unserem hervorragenden Gesundheitswesen, sondern auch sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen. Die geltende Praxis macht es darum leicht, wenn sie bei der Versicherungspflicht nach Artikel 3 KVG lediglich an den zivilrechtlichen Wohnsitz anknüpft: Dies stellt für Sans-Papiers geradezu eine Einladung dar, vom schweizerischen Gesundheitssystem zu profitieren. Dem Versicherungsmissbrauch sind Tür und Tor geöffnet. Dies gilt umso mehr, als die Sans-Papiers auch Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Es geht mir nicht darum, die Betroffenen von einer menschenwürdigen medizinischen Versorgung auszuschliessen. Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen gilt für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung. An diesem Grundrecht sollte sich der Umfang der medizinischen Versorgung orientieren. Es ist hierfür nicht notwendig, ein paralleles Gesundheitssystem zu schaffen.
Tatsache ist, dass den Krankenversicherern durch das geltende Recht ein erheblicher Verwaltungsaufwand für den Vollzug entsteht. Von einer wirtschaftlich vernünftigen Versorgung auf Basis des Krankenversicherungssystems kann also keine Rede sein. Im Gegenteil, angesichts der heute schon horrenden und in Zukunft weiter steigenden Gesundheitskosten besteht hier dringender Handlungsbedarf. Mit der parlamentarischen Initiative können wir die erheblichen praktischen Probleme bei der Krankenversicherung lösen, das grosse Missbrauchspotenzial bekämpfen, die Solidarität unter den Versicherten der Krankenversicherung stärken und den Datenaustausch über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht zwischen den kantonalen Fremdenpolizeien und den Versicherern im Bereich der sozialen Krankenversicherung ermöglichen.
Es ist notwendig, dass wir das Problem jetzt angehen, und ich bitte daher darum, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.