Heberlein Trix · Nationalrat · 1999-12-08
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute zwei Volksinitiativen, die gegensätzlicher nicht sein könnten. Die Denner-Initaitve "für tiefere Spitalkosten" geht von der Illusion aus, dass die Festlegung eines Preises von 250 Franken pro Spitaltag automatisch die Kosten senke. Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, wer dann die Differenz gegenüber den effektiven Kosten bezahlen soll: natürlich die Steuerzahler oder auch die Prämienzahler, je nachdem, wie das ausgelegt werden soll. Illusionen sind zwar schön, und Träume sind mindestens angenehm, in der Politik jedoch bringt uns das nicht viel weiter. Wir sind, gerade im Gesundheitswesen, wohl während allzu langer Zeit den Träumen nachgehangen.
Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" ist zumindest ihrem Titel nach ein freiheitliches Anliegen. Kollege Suter hat es auch erwähnt, in vielen Punkten könnte man die Anliegen der Initiative unterstützen: freie Wahlmöglichkeit von Ärzten und Spitälern quer durch die ganze Schweiz, ohne Rücksicht auf die kostengünstigste Behandlung, ohne Klagen über Prämienanpassungen und auch ohne Auswirkungen steigender Kosten auf Steuern oder gar Lohnprozente - wer möchte das nicht? All dies soll von der Grundversicherung übernommen werden, ohne sich notabene auf die Prämien auszuwirken. Dass sich dies nicht realisieren lässt, haben unterdessen auch die Initianten weitgehend eingesehen, glaube ich. Sonst hätte Herr Zäch diesen Rückweisungsantrag nicht gemacht. Ich nehme an, dass er seine Interessenbindung nicht mehr bekannt geben muss, da wir ja alle wissen, woher er kommt.
Die Initiative hat - ich habe dies gesagt - einiges für sich. Die Ausgangslage nämlich ist unbefriedigend. Es ist unbefriedigend, wie die Kantone das KVG auslegen und wie sie die Spitalplanungen an ihren kantonalen Grenzen enden lassen oder vielleicht ganz knapp noch über die Grenzen hinaus weiter planen. Es ist unbefriedigend, wie sie Kapazitäten aufrüsten, statt zur Zusammenarbeit Hand zu bieten. Die Tatsache, dass zahlreiche Kantone private Spitäler überhaupt nicht auf ihren Spitallisten berücksichtigen und damit die Wahlmöglichkeit erheblich einschränken, ist ebenfalls nicht im Sinne des KVG. Die Tatsache, dass es zuerst einen Gerichtsentscheid brauchte, bis die Kantone ihre Beiträge für ausserkantonale Behandlungen in öffentlichen und öffentlich subventionierten Betrieben, den so genannten Sockelbeitrag, leisteten, und dass heute diese Zuweisungen in komplizierten Verfahren über den Kantonsarzt gehen, ist genauso unbefriedigend. Nach wie vor erhalten die Patienten in den Privatspitälern, auch wenn diese auf den Spitallisten figurieren, den Grundversicherungsbeitrag nicht. Ich denke, in diesem Sinne haben die Anliegen der Initianten ganz sicher ihre Berechtigung.
Auch die Spitalfinanzierung ist ganz klar unbefriedigend gelöst. Die FDP hat sich von Anfang an für eine hundertprozentige Finanzierung eingesetzt, also für die Gleichbehandlung von ambulanten und stationären Patienten, denn nur dann kann sich ein Wettbewerb entfalten, und wir können eine Umlagerung von der stationären zur ambulanten Behandlung nochmals fördern. Weiter ist die fehlende Berücksichtigung der Investitionen bei den Kosten ebenfalls ein Fehler dieser Vorlage, die wir so von Anfang an bekämpft haben.
Als Letztes, was auch bereits erwähnt wurde: Nur dann, wenn der Vertragszwang im ambulanten und stationären Bereich aufgehoben wird, können kostengünstige Leistungen und kostengünstige Leistungserbringer entsprechend belohnt werden. Diese Mängel müssen behoben werden, das hat die Kommission auch ganz klar festgestellt. Darum hat die FDP in der Vernehmlassung die Vorlage der Spitalfinanzierung klar befürwortet. Wir haben uns auch für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ausgesprochen, wobei selbstverständlich sichergestellt werden muss, dass die Leistungen der Grundversicherung weiterhin allen zugänglich sind.
Es geht also darum, eine vernünftige und kostenbewusste Lösung für die anstehenden Probleme zu finden. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, und wir vertrauen auf Bundespräsidentin Dreifuss, dass sie diese Vorlage im Sinne dieser Wünsche, wie sie ausgesprochen wurden, bringen wird. Wir haben auch gesagt, es dürfe nicht über die Initiative abgestimmt werden, bevor diese Vorlage der Spitalfinanzierung bereinigt sei.
Die FDP-Fraktion kann daher auch dem Rückweisungsantrag Zäch nicht zustimmen, denn dort wird klar eine gesamtschweizerische Planung und Spitalfinanzierung verlangt. Diese Anliegen können wir nicht unterstützen.
Ich beantrage Ihnen daher, die Volksinitiativen und ebenso den Rückweisungsantrag Zäch abzulehnen.