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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-16

Wortprotokoll

Es ist so, wie von Herrn Gschwind gesagt wurde, dass es heute in Bezug auf die Grenzgängerbesteuerung unterschiedliche Regelungen gibt. Es gibt Kantone, wie Genf und andere Kantone der Romandie, die die Besteuerung unverändert am Ort der unselbstständigen Erwerbstätigkeit haben. Dann gibt es Kantone, die andere Aufhänger haben, die die Bruttolohnsumme als Aufhänger nehmen. Mit Deutschland haben wir die Besteuerung am Tätigkeitsort zum Höchstsatz von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme im Tätigkeitsstaat usw. Dann gibt es Ausgleichsmechanismen, bei denen die Prozentsätze sehr hoch sein können: Ausgleichszahlungen nach Italien umfassen 38,8 Prozent der Steuereinnahmen, die wir auf Tessiner Seite oder im Kanton Graubünden haben. Von daher gibt es unterschiedliche Regelungen, das ist richtig. Aber es sind auch die sozioökonomischen Gegebenheiten, die hier beachtet werden müssen, der spezifische Kontext in der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Bis heute sind wir nicht der Auffassung, dass es richtig wäre, mit allen angrenzenden Staaten die gleiche Regelung zu haben. Ich denke, die Genfer sind froh um ihre Regelung, die Tessiner sind etwas weniger froh über ihre Regelung, dort möchten wir ja Verbesserungen erzielen. Aber eine einheitliche Lösung scheint uns nicht der richtige Ansatz zu sein. Im Prinzip funktioniert das System, wie wir es heute haben, und es ist an sich auch für die Verteilung der Steuereinnahmen über die Grenzen hinweg kein unwirksames System, sondern eigentlich ein zielführendes System. Wir sind der Auffassung, dass man nicht sagen kann, dass die vereinbarten und von den jeweiligen Parlamenten auch verabschiedeten Lösungen, Ausscheidungs- und Ausgleichsregeln ungerecht oder unfair wären. Die einzelnen Parlamente in den Kantonen haben sich hier auch einiges dabei überlegt, und letztendlich spielt das System. [PAGE 1411]

Wir würden mit dem heutigen System mit einigen Verbesserungen weiterfahren wollen und Ihnen das auch empfehlen.

Darum bitten wir Sie, die Motion abzulehnen.