Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-09-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Obwohl keine Abstimmung stattfinden wird, lohnt es sich doch, die mit dieser Standesinitiative angesprochene staatspolitische Frage etwas näher zu erläutern.
In der Junisession 2012 hat der Grosse Rat des Kantons Bern mit 88 zu 34 Stimmen bei 9 Enthaltungen eine Motion angenommen, welche Änderungen des Bundesrechts in Bezug auf das Wahlverfahren für den Nationalrat, nämlich die Berücksichtigung sprachlicher Minderheiten, verlangt. Die Standesinitiative will wörtlich, dass das Wahlverfahren für den Nationalrat "den sprachlichen Minderheiten der mehrsprachigen Kantone gemäss ihren Amtssprachen eine bestimmte Anzahl Sitze" zusichert, "die mindestens der Bevölkerungsstärke der betreffenden Minderheit entspricht". Die Sitze sollen an Kandidatinnen und Kandidaten gehen, "die in den Regionen, denen die Sitze zukommen, wohnen".
Diese Standesinitiative ist geprägt von den Erfahrungen bei den Nationalratswahlen 2011, als beide französischsprachigen Vertreter des Kantons Bern nicht wiedergewählt worden sind. Die Staatspolitische Kommission stellt aber fest, dass es sich hierbei nicht um eine konstante Nichtvertretung des französischsprachigen Teils des Kantons Bern handelt: Seit 1979 war der französischsprachige Berner Jura nämlich immer mit mindestens einem Repräsentanten im Nationalrat vertreten. Somit handelt es sich um ein aus unserer Sicht hoffentlich erstmaliges und einmaliges Phänomen, welches zudem nur den Kanton Bern betrifft. Die Kommission konnte feststellen, dass in den anderen mehrsprachigen Kantonen die verschiedenen Sprachen ausgewogen vertreten sind. Von diesen Kantonen gibt es denn auch keine Begehren, eine Bundesregelung betreffend Sitzgarantien für Sprachregionen vorzusehen.
Vor diesem Hintergrund erachtet es Ihre Kommission nicht als angezeigt, eine Bundeslösung für dieses erstmals in einem einzigen Kanton aufgetretene Problem vorzusehen. Eine vorgeschriebene Sitzgarantie in mehrsprachigen Kantonen könnte beachtliche Auswirkungen auf die Nationalratswahlen in diesen Kantonen haben: So würden [PAGE 1402] beispielsweise durch die Wahl einzelner Repräsentanten in kleineren territorialen Einheiten die grossen Parteien gegenüber den kleinen bevorzugt.
Die Kommission geht davon aus, dass die Berner Parteien aufgrund der Erfahrungen das Problem bei den nächsten Wahlen im Jahr 2015 lösen werden. Deswegen hat sich die Kommission gegen eine Sonderlösung allein den Kanton Bern betreffend ausgesprochen. Sie erachtet es nicht als angebracht, auf Verfassungsstufe eine kantonale Spezialregelung vorzusehen.
Zusammengefasst: Die Kommission hat die Standesinitiative mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Es liegt auch kein Minderheitsantrag vor, dieser Standesinitiative Folge zu geben.