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Berset Alain · Bundesrat · 2013-09-16

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-09-16

Wortprotokoll

Das Krankenversicherungsgesetz schreibt eine Versicherungspflicht für die Neuzuzüger vor und lässt die freie Wahl eines Krankenversicherers innert drei Monaten zu. Bei rechtzeitigem Beitritt beginnt die Versicherung im Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz. Die Kontrolle des Beitritts und die allfällige Zuweisung der zu versichernden Personen an einen Versicherer durch den Kanton haben unabhängig von der Ausstellung einer Anmeldebestätigung zu erfolgen. Damit der Kanton die Kontrolle der Versicherungspflicht durchführen kann, braucht er eine Bestätigung der von den Neuzuzügern abgeschlossenen Krankenversicherung. Die Gemeinden sind nicht befugt, den angemeldeten Personen die Anmeldebestätigung zu verweigern, weil sie vor Ablauf dieser dreimonatigen Frist noch keine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Der Bundesrat wird die Kantone daran erinnern, dass die Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten sind.