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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-16

Wortprotokoll

Sie haben die Antwort schon selber gegeben: "hängige Fälle". Das kantonale Verfahren kann ja bis vor Bundesgericht kommen, und für uns ist es erst massgeblich, wenn ein Entscheid rechtskräftig ist.

Dann wissen wir von hängigen Verfahren. Wenn es Verfahren sind, die irgendwo innerhalb einer kantonalen Verwaltung in Bearbeitung sind, haben wir davon keine Kenntnis, und dann gibt es auch keinen Grund, einzuschreiten, weil eben kein abgeschlossenes Verfahren, kein definitiver Entscheid vorliegt. [PAGE 1383]

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