Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-20
Wortprotokoll
Es ist eine interessante Diskussion, nachdem wir vorher über die Fremdbetreuung und Eigenbetreuung und die Abzugsfähigkeit diskutiert haben. Es ist noch nicht sehr lange her, da haben wir uns in der Mehrheit darüber geeinigt, dass sich das Einkommenssteuerrecht schlecht für ausserfiskalische Zielsetzungen eignet. Ich mag mich noch genau erinnern, wie die Abstimmungsverhältnisse waren, und ich denke, es ist auch richtig, dass man sich in allen Bereichen an diese Einstellung hält, wenn man darüber diskutiert. Wenn der Gesetzgeber ein Steuersystem mit einer Vielzahl solcher Zwecke durchlöchert, die politisch motiviert und durchaus auch begründet sind, dann schadet das mit Sicherheit der Transparenz des Einkommenssteuersystems. Am Schluss wissen Sie nicht mehr, was Sie fördern, was Sie unterstützen und was Sie abziehen. Ich denke, es ist wichtig, dass man hier in der Argumentation konsequent bleibt.
Zur Erstellung eines Ersatzneubaus: Wenn man einen Ersatzneubau erstellt, also einen Totalabbruch macht und einen Neubau am Standort des vorher bestehenden Gebäudes erstellt, dann ist das ja nichts anderes als eine Neuerrichtung. Es wird ein neuer Wert geschaffen. Insofern sind die Kosten des Wiederaufbaus nichtabzugsfähige Anlagekosten im Sinne des Steuerrechts.
Das heisst, die Annahme der Motion hätte zur Folge, dass bei einem Ersatzneubau wesentliche neue Gebäudeteile steuerlich abzugsfähig würden. Damit würde ein Ersatzneubau - das hat Herr Freitag selbst gesagt - gegenüber einem neuerstellten Gebäude klar bevorzugt. Diese steuerliche Ungleichbehandlung liesse sich unter rechtsstaatlichen Blickwinkeln überhaupt nicht rechtfertigen. Sie sagen zu Recht, [PAGE 635] Herr Freitag: Es ist wahrscheinlich nicht Ihre Motivation, dass man dann Folgeforderungen von Eigentümern von Neubauten hat. Aber das können Sie nicht verhindern, auch nicht mit Ihrer Erklärung, dass Sie sich jetzt ausdrücklich nur auf Ersatzbauten beziehen.
Ich möchte Ihnen auch in Erinnerung rufen, dass wir in diesem Bereich verschiedenste parlamentarische Vorstösse in Beratung haben. Verschiedenste Motionen und Standesinitiativen sind hängig und werden von Ihnen diskutiert: die Motionen 07.3385, "Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften", und 09.3142, "Eigentum stärken, Energie sparen, Eigenmietwert senken" - ein Thema, das uns schon lange beschäftigt. Weiter sind zu nennen die Standesinitiative Aargau 08.331, "Förderung der energetischen Sanierung älterer Bauten durch die Schaffung fiskalischer Anreize", und die Standesinitiative Graubünden 09.304, "Förderung der Energiesanierung".
Was möchte ich damit sagen? Sie haben jetzt eine Energievorlage des UVEK, die Energiestrategie 2050. Diese enthält auch verschiedenste Vorschläge für steuerrechtlich korrekte, rechtsgleiche steuerliche Massnahmen im Gebäudebereich. Ich möchte Sie bitten, sich dort in die Diskussion hineinzubegeben und dort für Rechtsgleichheit zu sorgen. Wenn schon Energiemassnahmen - ich unterstütze das -, dann sollen sie dem hohen Standard der Rechtsgleichheit auch Genüge tun.