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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-06-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-20

Wortprotokoll

Die jetzt zur Debatte stehende Vorlage bzw. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika geht in Bezug auf die Durchsetzung eigentlich den praktisch gleichen Weg wie die Vorlage zum US-Deal. Von einer grundsätzlichen gegenseitigen Willensäusserung, wie sie bei Verträgen üblich ist, kann auch bei diesem Abkommen überhaupt nicht gesprochen werden. Die USA diktieren die Inhalte, und wir haben diese in den Grundsätzen zu übernehmen. Es wird uns zwar in den beiden Modellen eine kleine Abweichung angeboten. Diese besteht aber nur darin, dass wir dem automatischen Informationsaustausch nicht schon zustimmen müssen, bevor die EU und insbesondere die OECD einen internationalen Standard angeordnet haben.

Tatsache ist: Es handelt sich um ein Diktat der USA - in diesem Fall gegenüber allen Staaten dieser Welt. Man ist erstaunt, dass sich die Staatengemeinschaft dieser einseitigen staatlichen Anordnung aus Übersee beugt. Fakt ist, dass dieses US-Gesetz am 1. Januar 2014 somit weltweit in Kraft tritt und in seiner Form eine exterritoriale Wirkung auf die Finanzindustrie haben wird. Diese Realität kann eigentlich von niemandem auf der Welt gewünscht sein. Ob unser Parlament - heute unser Rat, später der Nationalrat - diesem Abkommen und dem Bundesgesetz zustimmt, ist für deren Durchsetzung durch die USA eigentlich völlig irrelevant. Im Schiff der herrschenden Ohnmacht befinden sich alle Staaten auf dieser Welt, ob sie das wollen oder sich dagegen auflehnen.

Von zentraler Bedeutung für uns ist jedoch der Umstand, dass nicht nur die Finanzinstitute als solche unter dieses US-Regelwerk fallen, sondern sich im Grundsatz eigentlich auch die schweizerische Altersvorsorge nicht davon befreien kann. Die durch Fatca vorgesehene Registrierungspflicht ist also auch von den Pensionssystemen bis zum 25. Oktober dieses Jahres zu erfüllen.

Die uns nun vorliegende Botschaft sieht vor, dass sich die Schweiz für das ihr angebotene Modell 2 entschliesst, was den schweizerischen Finanzinstituten gleichwertige administrative Vereinfachungen und Entlastungen gegenüber dem Modell 1 mit dem automatischen Informationsaustausch verschafft. Davon profitieren insbesondere die staatlichen wie die beruflichen Vorsorge- und Pensionssysteme.

Das paraphierte Abkommen bestimmt also, welche schweizerischen Finanzunternehmungen von diesem Regelwerk ausgenommen sind oder ihre Konformität gemäss Fatca bereits erreicht haben. Für mich als Vorsorgepolitiker und beruflich den Pensionskassen und der Versicherungswirtschaft Nahestehenden - womit auch meine politischen wie beruflichen Interessen offengelegt sind - ist es von zentraler Bedeutung, dass unser Sozial-, Vorsorge- und Versicherungssystem, von der AHV über das BVG bis hin zur gebundenen Altersvorsorge, generell von diesen Zwangsmassnahmen befreit ist. Die Ausgleichskassen und Vorsorgestiftungen laufen somit nicht Gefahr, dass sie von der Regulierung betroffen sein werden.

Zu diesem System gehören auch die Freizügigkeitseinrichtungen, die Auffangeinrichtung, der Sicherungsfonds sowie die Wohlfahrtsfonds und die Anlagestiftungen der [PAGE 623] beruflichen Vorsorge. Nur mit der Inkraftsetzung des Abkommens gemäss Modell 2 wird integral sichergestellt, dass das gesamte System der beruflichen Vorsorge von Fatca ausgenommen ist. Das bedeutet konkret: keine Registrierungspflicht sowie die Sicherstellung, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Versicherten nicht nach US-Gesichtspunkten identifizieren müssen und dass hohe Verwaltungskosten zulasten des Vorsorgesystems und damit zulasten der Versicherten vermieden werden können.

Das Abkommen steht also im direkten Interesse der über 2100 Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 4,7 Millionen Versicherten und damit der Erwerbstätigen und der Rentner. Das ausgehandelte bilaterale Abkommen mit der generellen Befreiung des Sozialversicherungssystems schafft somit Klarheit und Rechtssicherheit. Es wird mit der Inkraftsetzung verbindliche Regeln aufweisen und Qualifizierungsprobleme und Schwierigkeiten verhindern, ohne dass die USA dies einseitig ändern können. Ohne Abkommen würden die ausgehandelten Vorteile und Erleichterungen verlorengehen, und eine praktikable, das Vorsorgesystem in unserem Land schonende Umsetzung würde verhindert.

Betrachtet man das Fatca-Diktat auch aus der Anlegersicht einer Vorsorgeeinrichtung, so sieht man, dass ohne dieses Abkommen zweifellos eine starke Einschränkung, sogar bis hin zum weltweiten Ausschluss vom Finanzmarkt, möglich wäre. Ohne Abkommen und ohne Registrierung wird bei nichtpartizipierenden Finanzinstituten die strafähnliche US-Quellensteuer von 30 Prozent fällig, was die Renditeseite von Vorsorgeeinrichtungen beeinträchtigen würde. Das ginge selbstverständlich nicht spurlos am Pensionskassenvermögen und somit am Rentenkapital und an der Höhe der Renten vorbei. Es steht ja wohl ausser Diskussion, dass im Rahmen der Diversifizierung der Anlagen auch Investitionen in den USA oder in der entsprechenden Währung getätigt werden. Regionale und währungspolitische Verteilungen der Assets sind wichtige Elemente des Risikomanagements einer Vorsorgeeinrichtung und somit Bestandteil und Grundlage für diese Vorlage.

Das Abkommen, so ärgerlich es aus Sicht eines demokratischen Staates auch ist, ist für den Bereich der staatlichen wie auch der beruflichen und privaten Vorsorge von zentraler Bedeutung. Das Abkommen trägt der Spezialsituation der Schweizer Versicherer und der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen auf allen Ebenen Rechnung. Es ermöglicht ihnen Fatca-Konformität und Registrierung, was schlussendlich insbesondere auch den Millionen von Versicherten zugutekommen wird. Es ist also nicht nur ein Abkommen für die Vorsorgeeinrichtungen und die Versicherungswirtschaft, sondern zentral und von besonderer Bedeutung für die Menschen in diesem Land.

Ich stimme deshalb diesem Fatca-Abkommen zu, wie es uns der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorschlagen, insbesondere zugunsten unseres Vorsorgesystems. Dabei schlucke ich auch das undemokratische Diktat der USA, im Sinne der besonderen Vertragsgestaltung.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Levrat abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.