Lexipedia

preparatory:AB 154238

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20

Wortprotokoll

Ich erläutere Ihnen gerne den Mitbericht Ihrer Aussenpolitischen Kommission, gestützt auf unsere Kommissionssitzung vom 13. Mai 2013. Die APK beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss, dem Bundesgesetz und dem Staatsvertrag zuzustimmen.

Die Beratungen der APK waren zu einem guten Teil noch von der Lex USA und ihrem Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen geprägt. Mit den Entscheiden von gestern ist dieser Zusammenhang gekappt worden, und Fatca steht nun als alleiniges Konstrukt da, über das wir heute zu befinden haben. Wir haben es bei Fatca im Gegensatz zur Lex USA mit einem Staatsvertrag zu tun und mit dem dazugehörigen Gesetz für die Umsetzung in der Schweiz. Beides behandeln wir heute.[PAGE 620]

Ihre APK hat auch ihr Unverständnis darüber geäussert, dass die Vereinigten Staaten offenbar das Personalitätsprinzip im Steuerrecht über das Fatca-Abkommen weltweit umzusetzen gedenken, wogegen die Schweiz, wie die meisten europäischen Staaten, ihr Steuerrecht im Wesentlichen auf das Territorialitätsprinzip basiert. Wir haben es hier aber, im Gegensatz zur Lex USA, mit einer weltweit angelegten amerikanischen Gesetzgebung zu tun, die nicht speziell gegen die Schweiz gerichtet ist. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es handelt sich unerfreulicherweise wieder einmal um eine Situation nach dem Motto "Friss, Vogel, oder stirb".

Die APK ist der Auffassung, dass auf das Geschäft eingetreten werden soll und dass Bundesgesetz, Bundesbeschluss und Staatsvertrag angenommen werden sollen, weil ein Verzicht auf das Fatca-Abkommen erhebliche negative Auswirkungen hätte, nicht nur auf die Bankenbranche der Schweiz, sondern insbesondere auch auf die Lebensversicherungsbranche und auf die zweite Säule der Vorsorge. Mit dem Fatca-Abkommen und der Umsetzungsgesetzgebung dazu wird immerhin erreicht, dass ein guter Teil der schweizerischen Unternehmungen, nämlich die lokalen Finanzunternehmungen, die mehr als 98 Prozent ihres Kundenvermögens in der Schweiz oder in der Europäischen Union rekrutieren, von vornherein "deemed compliant" ist, also als Fatca-konform gilt, selbst wenn sie es nicht sein sollten. Das ist eine gesetzliche Fiktion. Zum andern sind staatliche Einrichtungen - die Schweizerische Nationalbank, die gesamten Vorsorgeeinrichtungen - von vornherein von Fatca ausgenommen, also "exempt", wie im Gesetz steht. Das sind Vorteile, die als erheblich zu gewichten sind und die nicht bestehen würden, wenn die Schweiz die entsprechende Gesetzgebung nicht annehmen würde.

Auch die APK hat sich mit einem Antrag beschäftigt, der verlangte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, um ein Abkommen auf der Basis des Modells 1 abzuschliessen. Die jetzige Vorlage basiert auf dem Modell 2. Die APK hat den Rückweisungsantrag mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Begründung der Kommission war im Wesentlichen die, dass zwar die grosse Mehrheit der Staaten auf der Basis des Modells 1 abschliesst, dass aber immerhin auch erhebliche andere Staaten wie etwa Japan oder Hongkong auf der Basis des Modells 2 wie die Schweiz abschliessen werden.

Die Kommission hatte am 13. Mai noch keine Kenntnis des Berichtes Brunetti und der diesbezüglichen bundesrätlichen Entscheidung der letzten Woche. Trotzdem stimmt der Entscheid der APK mit der bundesrätlichen Einschätzung überein: Auch in der Kommission ist die Meinung geäussert worden, dass die Schweiz, wenn sie schon über einen automatischen Informationsaustausch diskutieren würde, dies dann nur auf der Basis einer weltweiten, also einer OECD-Lösung tun würde - nicht auf der Basis einer beispielsweise rein europäischen Lösung und schon gar nicht, wie es bei Fatca wäre, über einen einseitigen Informationsaustausch mit einem anderen Staat, nämlich mit den Vereinigten Staaten.

Die APK hat sich noch mit Fristenfragen auseinandergesetzt. Sie hat sich gefragt, was passieren würde, wenn gegen die heutigen Beschlüsse, wenn diese ein Ja wären, das Referendum ergriffen würde. Die Finanzministerin hat glaubwürdig ausgeführt, dass auch ein Referendum nichts daran ändern würde, dass das Fatca-Abkommen für die Schweiz am 1. Januar 2014 in Kraft treten würde. Allfällige Referendumsbeschlüsse kämen möglicherweise später. Da aber die Ausführung des Fatca-Gesetzes, also die ersten Meldungen seitens der Finanzinstitute, ohnehin erst auf den 1. Januar 2015 fällig würden, wäre auch eine Referendumsabstimmung zeitlich noch mit dem Inkrafttreten per 1. Januar 2014 kompatibel. Wenn allerdings das Referendum in der Bevölkerung zu einer Ablehnung der Vorlage führen würde, wäre die Vorlage dann rückwirkend per 1. Januar 2014 gestorben.

Ich beantrage Ihnen namens der Mehrheit der APK in dem Sinne, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.