Graber Konrad · Ständerat · 2013-06-20
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act vom 18. März 2010 (Fatca) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, der Besteuerung in den USA auch effektiv zugeführt werden können. Fatca verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie sich bei der US-Steuerbehörde (IRS) registrieren und gegebenenfalls einen Vertrag abschliessen. In einem solchen Vertrag verpflichtet sich das Finanzinstitut, die von ihm geführten und von US-Personen gehaltenen Konten zu identifizieren und dem IRS periodisch über diese Kundenbeziehungen zu rapportieren.
Die Schweiz kann Fatca nicht ablehnen, da es sich um ein US-Gesetz handelt. Wenn wir ein Interesse haben, dass der schweizerische Finanzplatz mit dem US-Finanzplatz verkehren kann, dann sind die in Fatca formulierten Vorstellungen von uns einzuhalten, so verlangen es die USA.
Die USA stellen für die erleichterte Umsetzung von Fatca zwei Modelle für bilaterale Abkommen zur Verfügung. Das Modell 1 sieht einen automatischen Informationsaustausch unter den Behörden der Vertragsparteien vor. Beim Modell 2 melden die ausländischen Finanzinstitute die Kontodaten aufgrund einer Zustimmungserklärung der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers direkt an den IRS. Separat sind die Anzahl der Konten, für die keine Zustimmungserklärung vorliegt, sowie das Gesamtvermögen auf diesen Konten in aggregierter Form und ohne Namensnennung zu melden. Dieses Meldesystem wird ergänzt durch einen Informationsaustausch auf Anfrage gemäss geltendem Recht; damit kann der IRS mittels Gruppenanfragen Detailinformationen zu den in die aggregierte Meldung einbezogenen Konten von nichtzustimmenden US-Personen verlangen.
Zu Beginn ihrer Arbeiten hat Ihre Kommission verschiedene Anhörungen durchgeführt: Angehört wurden die Handelskammer Schweiz-USA, die Schweizerische Bankiervereinigung, der Schweizerische Versicherungsverband und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Unser Rat hat sich übrigens sehr frühzeitig mit den Auswirkungen von Fatca auseinandergesetzt. Ich erinnere dabei an die Motion 10.3915 unseres früheren Ratskollegen Peter Briner, der bereits damals Fatca als bürokratisches Monster tituliert hat.
In der Kommission wurde dieses Abkommen als einseitiges Willensdiktat der USA kritisiert. Es folgten Ausdrücke wie "gesetzgebungsimperialistisch", es wurde gesagt, es sei ein unsinniges Gesetz, das weder juristisch noch ökonomisch Sinn mache, es sei ein "Frust-Geschäft".
In der Kommission wurde auch die Problematik des eingeschränkten Handlungsspielraums der Schweiz in Zusammenhang mit Fatca angesprochen. Es wurden auch mögliche Auswirkungen einer Ablehnung des Abkommens auf die schweizerische Volkswirtschaft und insbesondere auf den schweizerischen Finanzplatz in Betracht gezogen. Diese Argumente wurden entsprechend stark gewichtet. Schweizerische Finanzgesellschaften und Institute der beruflichen Vorsorge würden vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen, wenn sie nicht an Fatca partizipierten. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, ob wir wollen oder nicht.
Es können aber auch innerhalb dieses düsteren Rahmens gewisse positive Punkte genannt werden. Ich erwähne zwei: Das Sozialversicherungssystem und die berufliche Vorsorge sind von Fatca befreit. Zudem ist es gelungen, im Fatca-Abkommen eine Ausnahme für kleinere und mittlere Banken, zum Beispiel Regionalbanken und Sparkassen, auszuhandeln. Diese Ausnahmen sind wesentlich grosszügiger als die Regelungen im US-Recht. Banken, welche zu 98 Prozent Kundengelder aus der Schweiz oder der EU halten, sind "deemed compliant", das heisst, sie gelten als Fatca-konform. In der Schweiz werden vermutlich rund hundert Lokal- und Regionalbanken, also ein Drittel, von diesem Status profitieren. Zu beachten ist auch, dass eine Bank, die nicht Fatca-konform ist, beispielsweise keine US-Dollar an ihre Kunden verkaufen könnte. Da wird es dann im Publikumsverkehr sehr konkret.
Es stand ein Antrag im Raum, den Entscheid über dieses Abkommen von einer Globallösung abhängig zu machen. Was heute Lex USA genannt wird, war damals - die Kommissionssitzung fand am 30. April statt - noch nicht erkennbar. Die Kommission hat damals mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, keine solche Regelung abzuwarten und insbesondere keine Verknüpfung dieser beiden Geschäfte vorzunehmen. Das ist Geschichte, und Sie sehen, wo wir heute stehen. Es stand damals vor allem die Befürchtung im Raum, dass das Abkommen sonst nicht Anfang 2014 in Kraft gesetzt werden könnte.
Die Kommission hat den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Es gibt eine Minderheit, welche den Bundesrat beauftragen will, ein Abkommen gemäss Modell 1 auszuhandeln. Dieses sieht einen automatischen Informationsaustausch vor. Die Mehrheit lehnt dies ab. Auch wenn uns die Nackenhaare zu Berge stehen, müssen wir feststellen, dass es sich hier ebenfalls um eine "Take it or leave it"- oder auf gut Deutsch um eine "Vogel, friss oder stirb"-Situation handelt. In dieser Situation befinden sich aber auch andere Staaten, die ebenfalls zugestimmt haben oder zustimmen werden.
Ich ersuche Sie, auf der ganzen Linie der Kommissionsmehrheit zu folgen. [PAGE 619]