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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-06-20

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, für die Verschiebung von Sozialhilfekosten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons verursacht wird, eine Lösung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, also des NFA, vorzuschlagen. Es geht um eine Motion der SGK-NR. Der Nationalrat hat sie mit 114 zu 46 Stimmen angenommen.

Die SGK des Ständerates empfiehlt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen, und macht hiermit die gleiche Empfehlung wie der Bundesrat. Die Kommission hat die Frage, ob die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons über den NFA kompensiert werden soll, bereits einmal behandelt, und zwar im Rahmen [PAGE 636] der parlamentarischen Initiative 08.473, "Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons". Sie hat diese Variante damals abgelehnt, weil der soziodemografische Lastenausgleich nicht für eine aufgabenbezogene Kompensation bestimmt und deshalb nicht geeignet ist. Das haben Modellrechnungen gezeigt. Man muss auch davon ausgehen, dass es klar Gewinner- und Verliererkantone gäbe. Der Lastenausgleich wird ja durch den Bund finanziert, und die allfällige Kompensation von Lastenverschiebungen, die in der Motion der SGK-NR gefordert wird, entsteht im Bereich der Sozialhilfe. Diese ist eine grundsätzlich kantonale Aufgabe. Von daher wäre es auch systemfremd, mit einer Erhöhung des vertikalen Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen ausschliesslich horizontale, interkantonale Lastenverschiebungen auszugleichen.

Für die ablehnende Haltung der Kommission war auch entscheidend, dass mit dem NFA eine Vermischung von Sektorpolitik und Finanzausgleich verhindert werden soll. Wenn man im Bereich der Sozialhilfe von diesem Grundsatz abweichen würde, würde das auch bedeuten, dass man ein Präjudiz schaffen würde. Die unerwünschte Folge wäre, dass auch in weiteren Bereichen eine Kompensation über den NFA erwirkt würde.

Ausschlaggebend für die Kommission war auch, dass die Rückerstattungspflicht letztlich, so, wie sie in den Heimatkantonen in den Jahren 2005 bis 2010 angefallen ist, Nettozahlungen von durchschnittlich rund 18,5 Millionen Franken pro Jahr verursacht hätte. Man muss sich schon bewusst sein, dass das ein geringer Betrag ist. Wenn man die Sozialhilfebudgets der Kantone und Gemeinden anschaut, dann sieht man, dass diese im gleichen Zeitraum, also von 2005 bis 2010, im Durchschnitt rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr betragen haben. Diese 18,5 Millionen Franken sind doch ein relativ kleiner Betrag. Wenn man hier jetzt sagt, man möchte den NFA diesbezüglich aufschnüren, dann dürfte dies unverhältnismässig sein.

Die Dotierung der NFA-Ausgleichsgefässe wird, gestützt auf den NFA-Wirksamkeitsbericht, alle vier Jahre überprüft. In diesem umfassenden Kontext des Wirksamkeitsberichtes sollen verschiedene Faktoren überprüft werden. Es soll hier jetzt nicht einzelsprungweise ein Präjudiz geschaffen werden.

Ich bitte Sie namens der SGK des Ständerates, diese Motion abzulehnen.