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Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-20

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20

Wortprotokoll

Vorliegend haben wir die parlamentarische Initiative 10.533, welche verlangt, Sofortabschreibungen ohne steuerliche Aufrechnungen zu behandeln. Die parlamentarische Initiative will Sofortabschreibungen ohne steuerliche Aufrechnungen im Bereich der direkten Bundessteuer ermöglichen, indem Artikel 62 Absatz 2 DBG wie folgt geändert werden soll: "Die Unternehmensleitung bestimmt die Abschreibungen nach ihrem Ermessen. Sofortabschreibungen sind ohne steuerliche Aufrechnungen zulässig."

Zur Begründung wurde vorgebracht, dass heute Überabschreibungen aufgerechnet und zu Ertragssteuern führen würden. Zudem könnten die zu hohen Abschreibungen später nicht mehr zu Abschreibungszwecken berücksichtigt werden, wodurch KMU und GmbH benachteiligt würden. Zulässig sei zwar die Einmalabschreibung, bei dieser werde aber ein Ausgleichszuschlag vorgenommen, wodurch das Abschreibungspotenzial verkürzt werde. Mit den heutigen Bestimmungen zur Abschreibung schränke das Steuerrecht die unternehmerische Freiheit ungebührlich ein. Gefordert wird deshalb die Einführung der Sofortabschreibung, bei der das angeschaffte Wirtschaftsgut im ersten Jahr ebenfalls vollständig abgeschrieben werden könne, jedoch kein Ausgleichszuschlag erfolge. Die Sofortabschreibung fördere die Selbstfinanzierung von Unternehmen, wodurch diese krisenresistenter würden und Arbeitsplätze eher erhalten werden könnten. Zwar erziele der Staat etwas weniger Ertrag aus der Besteuerung von Unternehmen, die Ausfälle seien aber vernachlässigbar.

Die Initiative hat zum Ziel, dass das Steuerrecht die Abschreibungssätze gemäss Handelsrecht akzeptieren muss. Der Nationalrat hat an seiner Beratung vom 6. März 2012 der Initiative mit 100 zu 85 Stimmen Folge gegeben, dies entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, welche sich in der ersten Phase mit 12 zu 11 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen hatte.

Die WAK des Ständerates beantragt Ihnen demgegenüber mit einem klaren Verhältnis von 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Eine Mehrheit der Kommission geht mit den Initianten einig, dass zusätzliche Abschreibungen der Bildung von stillen Reserven und damit der Stärkung der finanziellen Basis von Unternehmen dienen können. Dennoch spricht sich die Kommission klar gegen die parlamentarische Initiative aus, da diese aus Sicht der Mehrheit der Mitglieder zwei wesentliche inhaltliche Mängel aufweist und auch der Handlungsbedarf teilweise infrage gestellt wird.

So ist erstens einzuwenden, dass eine pauschale Regelung, welche Sofortabschreibungen auch auf Immobilien und sämtlichen immateriellen Werten ermöglicht, zu weitgehend ausfällt. Damit könnte der steuerbare Reingewinn von Unternehmen sehr stark verändert werden, und für einzelne Gemeinwesen könnten kurzfristig wesentliche Steuerausfälle entstehen.

Zweitens hat die parlamentarische Initiative einen konzeptionellen Fehler: Die Regelung würde sich nur auf juristische Personen, nicht aber auf Selbstständigerwerbende beziehen. Diese Ungleichheit wäre nicht gerechtfertigt und müsste bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative dazu führen, dass die gleiche Regelung mindestens auch bei den Selbstständigerwerbenden eingeführt würde.

Als drittes und als eines der Hauptargumente gegen die parlamentarische Initiative kann vorgebracht werden, dass Sofortabschreibungen von Mobilien in mehr als der Hälfte der Kantone heute schon auf eine Art steuerrechtlich anerkannt werden und akzeptiert sind. Teilweise lassen die Kantone - wie das beispielsweise der Kanton Schwyz macht - auch die Sofortabschreibungen auf immateriellen Gütern zu. Diese Abschreibungen - und das erscheint der Kommission von grosser Bedeutung - werden auch bei der direkten Bundessteuer anerkannt. Somit tritt auch keine Disharmonisierung ein, und auch der bürokratische Aufwand kann gering gehalten werden.

Die WAK des Ständerates erachtet es auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bestimmungen als sinnvoll, wenn den Kantonen in diesem Bereich ein gewisser Spielraum belassen wird. Es muss deshalb nicht das DBG geändert werden, um das von der parlamentarischen Initiative angestrebte Ziel zu erreichen. Es soll weiterhin in der Hand der Kantone liegen, eine für ihren Wirtschaftsstandort vorteilhafte Praxis umzusetzen und anzuwenden. Der bundesrechtliche Spielraum dazu besteht schon heute.

Eine Minderheit gewichtet demgegenüber die bei der Begründung der parlamentarischen Initiative vorgebrachten und von mir eingangs dargelegten Argumente stärker und kommt zum Schluss, dass diesbezüglich Regelungsbedarf besteht.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung - keine Folge zu geben.