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Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-20

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-20

Wortprotokoll

Als nächstes Sachgeschäft haben wir die Volksinitiative mit dem Titel "Familien-Initiative. Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" zu behandeln. Sie finden die dazugehörige Botschaft vom 4. Juli 2012 im Bundesblatt 2012 auf den Seiten 7215ff. Die Familien-Initiative verlangt die verfassungsrechtliche Garantie, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, mindestens die gleichen steuerlichen Abzüge für die Kinderbetreuung vornehmen können wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.

Der Bundesrat beantragt, die am 12. Juli 2011 mit 113 011 gültigen Unterschriften zustande gekommene Initiative abzulehnen. Heute werde, so der Bundesrat, der Entscheid der Eltern, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder fremdbetreuen lassen, nicht durch das Steuerrecht beeinflusst. Bei Annahme der Volksinitiative würde diese steuerliche Neutralität zugunsten einer ausserfiskalisch motivierten Förderung der Kinderbetreuung durch die Eltern aufgegeben.

Bis Ende 2010 wurden die Kosten für die fremdbetreuten Kinder bei der direkten Bundessteuer nicht berücksichtigt. Nachdem zahlreiche parlamentarische Vorstösse dies gefordert hatten, wurde erst am 1. Januar 2011 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 und im StHG ein Abzug der Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern eingeführt. Damit wurde der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen.

Gemäss der vom Initiativkomitee vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung müsste Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zwingend ein gleich hoher Abzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Dies würde dazu führen, dass bei Annahme der Volksinitiative ein Abzug für die Eigenbetreuung eingeführt werden müsste, falls der Abzug der Kosten für die Fremdbetreuung bestehen bliebe. Würde hingegen dieser Abzug aufgehoben, so wäre auch auf einen Abzug für die Eigenbetreuung zu verzichten, um das Ziel der Initiative zu erreichen.

Mit der Einführung eines Abzuges der Kosten für die Fremdbetreuung wurde nicht nur dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sachgerecht entsprochen. Es wurde den Eltern auch eine von den Steuern unbeeinflusste Wahl der Betreuungsart ermöglicht, was unter anderem zu einem höheren Anreiz für die Erwerbsaufnahme, insbesondere bei den Müttern, führt. Bei Annahme der Initiative würde diese Freiheit bei der Gestaltung des Familienlebens wieder eingeschränkt, und Haushalte mit selbstbetreuten Kindern würden gegenüber Haushalten mit fremdbetreuten Kindern erneut bevorzugt. Nach Auffassung des Bundesrates ist jedoch eine Bevorzugung der traditionell organisierten Familien gesellschaftspolitisch nicht gerechtfertigt. Sie soll daher weder auf Verfassungs- noch auf Gesetzesstufe verankert werden. Der Bundesrat ist ausserdem der Meinung, dass eine Fremdbetreuung der Kinder mit der Eigenverantwortung der Eltern vereinbar ist, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich nicht benachteiligt werden und dass die Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, die dadurch entstehenden Kosten alles in allem selber decken.

Der Nationalrat folgte in seiner Debatte vom 16. April 2013 dieser Argumentation und lehnte die Volksinitiative mit 109 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Als Hauptbegründung wurde wiederum vorgebracht, dass das Steuerrecht Familien in der Wahl ihrer Rollenteilung nicht beeinflussen solle. Genau dies würde aber mit der Initiative passieren. Ein zusätzlicher Streitpunkt waren die mutmasslichen Steuerausfälle. Die Befürworter der Initiative wiesen darauf hin, dass alle Familien Krippen über die Steuern subventionieren würden. Wer die Kinder selbst betreue, würde deshalb mehrfach benachteiligt. Diese Familien bezahlten mit, könnten keinen Abzug machen und verzichteten auf Einkommen. Demgegenüber wurden die geschätzten Steuerausfälle von 1,4 Milliarden Franken bei Bund und Kantonen als Gegenargument angeführt. Ein indirekter Gegenvorschlag, welcher eine Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer sowie die Abzugsfähigkeit hoher Betreuungskosten für die Kinderbetreuung erreichen wollte, wurde deutlich mit 184 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Unsere Kommission für Wirtschaft und Abgaben befasste sich am 30. April 2013 mit der Initiative und beantragt Ihnen, Bundesrat und Nationalrat folgend, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

In den Augen der Kommissionsmehrheit verstösst das Initiativanliegen gegen den für die Besteuerung sehr wichtigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei einer Annahme der Initiative würden nämlich Familien, bei denen Fremdbetreuungskosten anfallen, steuerlich wieder gleich hoch belastet wie Familien mit demselben Einkommen, die ihre Kinder jedoch selber betreuen. Dadurch kommt es wieder zu einer steuerpolitischen Begünstigung von einem bestimmten Familienmodell, welche erst 2009 mit der von den Räten verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern aufgehoben worden ist.

Aus Sicht der Mehrheit ist auch zu beachten, dass die Annahme der Volksinitiative zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Sollte der heutige Maximalabzug in Höhe von 10 100 Franken für familienergänzende Kinderbetreuung, wie vom Initiativkomitee gefordert, auch für die Eigenbetreuung pauschal geltend gemacht werden können, hätte die Initiative Einbussen von bis zu 390 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und von 1 Milliarde Franken bei den kantonalen Steuern zur Folge, sofern das im gleichen Stil umgesetzt würde. [PAGE 611]

Schliesslich ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit darauf hinzuweisen, dass es nicht sinnvoll wäre, einen Sozialabzug für Leistungen zu gewähren, die Steuerpflichtige nicht in Anspruch nehmen. Ebenso bleibt bei der Initiative ungeklärt, wie garantiert werden könnte, dass die Kinder zu Hause auch tatsächlich betreut würden. Es stellen sich auch hier Vollzugsprobleme.

Demgegenüber beantragt eine Minderheit, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie vertritt die Auffassung, dass die Eigenbetreuung von Kindern ebenfalls mit Kosten und Aufwand verbunden ist und dies ebenfalls mit einem Sozialabzug honoriert werden sollte. Nach der Minderheit ist es gerade das aktuelle Recht, welches das Gleichbehandlungsgebot verletzt, da jene Familien gesetzlich diskriminiert werden, welche auf eine Einkommensquelle verzichten, indem sie ihre Kinder selbst betreuen.

Im Zusammenhang mit der Beratung der Volksinitiative hat die Kommission auch die Möglichkeit geprüft, dieser einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission jedoch beschlossen, von der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages abzusehen, weil die grundsätzlichen Bedenken auch gegenüber einem Gegenvorschlag die gleichen bleiben. Es sind die steuersystematischen Argumente, und es ist die Frage nach den finanziellen Ausfällen, welche auch eine Rolle gespielt hat.

Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass es Kantone gibt, die heute schon einen solchen Eigenbetreuungsabzug kennen, beispielsweise der Kanton Zug, der Kanton Wallis oder der Kanton Luzern, die eine jeweils unterschiedliche Regelung in ihre kantonalen Steuergesetze aufgenommen haben. Trotzdem hat die Kommission darauf verzichtet, Ihrem Rat einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Der Antrag von Kollege Engler sieht vor, wenn ich das richtig interpretiere, dass nicht, wie das in der nationalrätlichen Kommission diskutiert wurde, ein indirekter Gegenvorschlag gemacht wird, sondern nur ein direkter, und zwar ohne Änderung am heute geltenden Abzug für Fremdbetreuungskosten. Der Antrag sieht vor, dass auf Verfassungsstufe festgelegt wird, dass für diejenigen Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, zusätzlich ein Eigenbetreuungsabzug in einem angemessenen Umfang eingeführt wird. Dieser Vorschlag geht weniger weit als die Initiative. In der Kommission haben wir einen ähnlichen Vorschlag im Bereiche des indirekten Gegenvorschlages diskutiert und verworfen. Herr Engler wird dann sicher die Argumente dafür darlegen, weshalb er der Auffassung ist, dass man dieser Initiative einen direkten Gegenvorschlag entgegensetzen sollte.

Frau Blättler vom Eidgenössischen Finanzdepartement hat in der Kommission einfach noch darauf hingewiesen, dass, wenn der Kinderabzug in diesem Bereich um 1000 Franken erhöht würde, mit Steuerausfällen von 73 Millionen Franken pro 1000 Franken mehr Abzug zu rechnen wäre; das ist das Ausmass der finanziellen Auswirkungen.

Nach Berücksichtigung und Abwägung aller Argumente beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, Bundesrat und Nationalrat zu folgen und die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.