Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2010-12-17
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-17
Wortprotokoll
Die beiden Motionen, die auf der Traktandenliste stehen, sind Ausfluss des Berichtes der GPK zur Finanzmarktkrise und zu den Cross-Border-Geschäften der UBS in den USA. Sie betreffen den Bundesrat als Kollegium. Wir haben festgestellt, dass hier ein Verbesserungsbedarf durchaus besteht.
Die GPK ist der Auffassung, dass die Dreierausschüsse - unabhängig davon, ob sie jetzt ad hoc oder permanent zusammengestellt sind - ein geeignetes Instrument sind, um einen Ausgleich zwischen dem Departemental- und dem Kollegialprinzip zu schaffen. Die GPK geht auch mit den angehörten Mitgliedern des Bundesrates einig, dass Arbeiten in kleinen Ausschüssen eine frühzeitige, vertiefte und breiter abgestützte Diskussion zu schwierigen Themen erlauben. Deshalb hat die GPK die Motion 10.3393 eingegeben, die eine Revision des RVOG vorsieht. Der Bundesrat - Sie sehen das in Ihren Unterlagen - ist bereit, die Motion anzunehmen.
Der zweite Vorstoss, die Motion 10.3394, geht in die gleiche Richtung. Gemäss Artikel 177 Absatz 1 der Bundesverfassung entscheidet der Bundesrat als Kollegium; er "ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes", so Artikel 174 der Bundesverfassung. Die Gesamtverantwortung als Kollegial- und oberste Exekutivbehörde des Landes wurde vom Bundesrat - das haben Sie gelesen und auch mitbekommen - im Zusammenhang mit dem Dossier des grenzüberschreitenden Geschäftes der UBS nicht genügend wahrgenommen.
Deshalb hat die GPK diese Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, im Rahmen der laufenden Regierungsreform konkrete Massnahmen zu beschliessen bzw. vorzuschlagen, damit er bei wichtigen Geschäften auch eine effektive Führung wahrnehmen kann, und das im Einklang mit seiner Gesamtverantwortung als Kollegial- und oberste Exekutivbehörde der Eidgenossenschaft. Auch diese Motion wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen, deshalb verzichte ich auf weiterführende Erklärungen.