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Stamm Luzi · Nationalrat · 2010-12-17

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-17

Wortprotokoll

Kollege Lüscher hat sehr ausführlich Stellung genommen; ich fasse mich deshalb relativ kurz. Es geht um die parlamentarische Initiative Recordon, "Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden." Die Kommission stellt Ihnen - eigentlich ausnahmsweise - den Antrag, eine vorerst überwiesene Initiative nicht umzusetzen. Die Kommission kam nach reiflicher Prüfung aller bestehenden Möglichkeiten zum Schluss, dass nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und Konstanz die Initiative nicht umgesetzt werden sollte, auch wenn zuzugeben ist, dass die jetzige Formulierung von Artikel 141bis des Strafgesetzbuchs vielleicht ein bisschen lückenhaft ist.

Wir haben, wie Sie von Kollege Lüscher gehört haben, in der Kommission in einer ersten Runde 2006 mit 13 zu 1 Stimmen beschlossen: Jawohl, wir wollen dieses Problem anpacken, und wir unterbreiten einen konkreten Gesetzesvorschlag. Wir haben diesen Vorschlag dann auch ausgearbeitet und 2009 fertiggestellt. Dieser ging in die Vernehmlassung. Es haben sich relativ viele Vernehmlasser geäussert. Wir haben dann innerhalb der Kommission auch Experten angehört, und wir kamen zum Schluss, den ich eingangs zusammengefasst habe - nämlich dass wir nichts ändern möchten.

Ganz kurz, worum es geht: Bei der Frage, wie jemand in den Besitz von Vermögenswerten gelangt, gibt es strafrechtlich gesehen den Tatbestand des Betrugs. Bei Artikel 141bis geht es um die Weiterverwendung von Vermögenswerten. Der Artikel regelt die Frage der Strafbarkeit von Personen, die ungerechtfertigt bereichert sind. Wir haben gesagt, dass wir die zwischen Betrug und ungerechtfertigter Bereicherung vorhandene "Lücke" in Kauf nehmen wollen. Es wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass die volle Tragweite einer neuen Norm nicht genau absehbar wäre. Zum Beispiel könnten sich Probleme bei Leistungen aus Verträgen ergeben, die sich nachträglich als nichtig erweisen.

Kollege Lüscher hat die Problematik ausführlich dargelegt. Ich fasse mich deshalb hier wie gesagt kurz und gehe nicht mehr ins Detail.

Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission so anzunehmen.