Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2008-03-20
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-20
Wortprotokoll
Ohne offene Kommunikation keine echte Demokratie. Diesem Grundsatz gilt es nachzuleben. Falls ich tatsächlich einen Fehler begangen habe, welcher zu diesem Verweis geführt hat, tut mir das leid, und ich entschuldige mich auch dafür. Nur: Es sind wirklich noch einige Fragen offen, die ich gerne in den Raum stellen möchte und die ganz bestimmt die Öffentlichkeit interessieren:
1. Ist es immer noch ein Geheimnis, wenn eine involvierte Person, namentlich ein Bundesrat, eine Pressekonferenz über das Thema und die Geschichte abhält und die Öffentlichkeit damit einseitig und nur aus seiner Sicht informiert?
2. Darf ein Mitglied der Landesregierung, notabene der Herr Bundespräsident, durch seine öffentlichen Aussagen Vermutungen schüren und damit der Unwahrheit Vorschub leisten?
3. Ist es tatsächlich den Mitgliedern des Parlamentes untersagt, zu solchen Unwahrheiten und Vermutungen Stellung zu nehmen und die Dinge objektiv richtigzustellen? Steht die Unwahrheit nun eigentlich über der Wahrheit? Muss Intransparenz, die der Verunsicherung und Unwahrheit dient, tatsächlich geschützt werden?
4. Besteht - oder bestand jemals - ein objektives Interesse an der Geheimhaltung des "Wortspiels" des Bundespräsidenten? Was ist daran so schützenswert?
5. Sollte es nicht Pflicht eines jeden Parlamentariers und einer jeden Parlamentarierin sein, solche unhaltbaren Aussagen eines Mitglieds der Landesregierung publik zu machen?
6. Besteht nicht der allgemeine Grundsatz, wonach Behördenmitglieder verpflichtet sind, in ihrer Funktion wahrgenommene Straftaten, zum Beispiel eine Amtsgeheimnisverletzung, zur Anzeige zu bringen? Das Büro ist eine solche Behörde, und es stellt sich nun tatsächlich und objektiv die Frage der Begünstigung, falls kein solches Verfahren gegen den Bundespräsidenten eingeleitet wird. Ob da nicht Artikel 305 des Strafgesetzbuches relevant wird?
7. Wird nicht letztlich unsere Demokratie gefährdet, wenn in einer solchen Angelegenheit selbst gegen Journalisten Strafanzeige erstattet wird?
8. Gibt es Personen oder Fraktionen, die offenbar immun sind in dieser Sache? Jedenfalls muss ich das meiner Wahrnehmung nach so sehen. Oder gibt es Gleichere und Ungleichere in diesem Parlament? Oder ist simple Willkür angesagt, um exemplarisch zu wirken?
Nach diesen wichtigen offenen Fragen nun noch etwas zur Sache: Erst nach der Pressekonferenz des Bundespräsidenten gab ich gegenüber Journalisten auf deren Anfrage hin Auskunft - also erst dann, als das Geheimnis gar kein Geheimnis mehr war, sondern in mehreren Versionen in verschiedenen Medien abgehandelt wurde. Ebenso verlangte ich mittels schriftlichen Antrages an die Kommissionspräsidentin die Veröffentlichung der entsprechenden Passagen im Protokoll sowohl in Wort als auch in Ton - um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl eine Information gemäss Artikel 48 des Parlamentsgesetzes durchaus möglich gewesen wäre.
Ich will und muss mich nicht für mein Handeln rechtfertigen. Ich akzeptiere den Entscheid des Büros jedoch so lange nicht, bis auch der Verursacher der Geschichte zur Rechenschaft gezogen wird. Ich bin in erster Linie dem Volk verpflichtet, und ich werde das Volk auf gar keinen Fall anlügen, auch wenn die Kommission von mir in dieser Sache das Gegenteil, nämlich Stillschweigen, verlangt. Schweigen heisst im vorliegenden Fall: nicht die Wahrheit sagen.
Vertuschen, Protokollauszüge und Tonaufzeichnungen verheimlichen - das sagt doch eigentlich schon alles über die Sachlage aus. Ich bitte Sie deshalb dringend, sich nun auch Rechenschaft über die gestellten Fragen zu geben - dies im [PAGE 445] Interesse des Schweizervolkes, welches die oberste Wahlbehörde in diesem Land und damit faktisch Vorgesetzter des Bundespräsidenten ist.
Das Ratsbüro hat keinerlei weitere Begründung für den ausgesprochenen Verweis geliefert, weshalb ich aus den dargelegten Gründen und wegen der gestellten Fragen von meinem Recht gemäss Artikel 13 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Gebrauch mache und Einspruch gegen diesen Verweis erhebe und den Rat bitte, endgültig darüber zu entscheiden. Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass praktisch alle meine Begründungen und Fragen auch für meine mitbetroffene Kollegin und meine mitbetroffenen Kollegen gelten und über die erteilten Verweise gesamthaft abgestimmt werden müsste.