Gross Andreas · Nationalrat · 2008-03-20
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-20
Wortprotokoll
Es mag Sie vielleicht überraschen, dass die Sozialdemokraten hier der Mehrheit folgen und nicht für die Einführung eines Finanzreferendums sind. Wir sind diejenige Partei, die schon viele Volksinitiativen zur Komplettierung der direkten Demokratie auf Bundesebene gemacht hat. Trotzdem sind wir jetzt dagegen. Es sind vor allem vier Gründe:
Der erste Grund, der Hauptgrund, betrifft genau das, was von Herrn Amstutz jetzt anders dargelegt worden ist: Wenn Sie - mit Recht - sagen, dass das Finanzreferendum in allen Kantonen existiert, dann sollten Sie eben auch sagen, dass in den Kantonen auch die Gesetzesinitiative existiert. Wenn man immer nur die Referendumsseite in einem System ausbaut und die Initiativseite nicht auch, dann stärkt man die Überbremsung des Systems. Schon vom heutigen System - ohne Finanzreferendum - hat ein freisinniger Staatsrechtler gesagt, es sei mit einem Deux-Chevaux mit Ferrari-Bremsen zu vergleichen, die Bremsen seien viel stärker als der Motor. Wenn Sie jetzt noch das Finanzreferendum einführen, in gewissen Bereichen also doppelte Referendumshürden aufstellen, ohne den Bürgerinnen und Bürgern auch die Gesetzesinitiativrechte zur Verfügung zu stellen - oder sogar Finanzinitiativrechte, welche die Kantone auch kennen -, dann haben Sie ein einseitiges, nicht austariertes System. Wir von der SP haben immer gesagt: Wenn Sie endlich auch beim Gesetzesinitiativrecht oder beim Finanzinitiativrecht uns entgegenzukommen bereit wären, dann könnte man über ein Finanzreferendum reden. Aber immer nur zu bremsen und nicht auch Gestaltungsraum zuzulassen, das ist unfair. Das führt zu einem System, in dem jene, die den Staat kleinmachen wollen, die alles verhindern möchten, ungleich mehr Chancen haben als jene, die gestalten und in bestimmten Bereichen vielleicht mehr Geld ausgeben möchten.
Ein weiterer grosser Unterschied, Herr Amstutz - Sie wissen das ganz genau -: In den Kantonen gibt es viel mehr Geldausgaben, die nicht gesetzlich verankert sind, als beim Bund. Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen den Verhältnissen beim Bund und bei den Kantonen, Verhältnisse, denen Sie nicht Rechnung tragen.
Der zweite Grund: Sie wissen, dass das Bundesgericht im Falle der kantonalen Ausgaben immer wieder angerufen wird, wenn es darum geht, darüber zu streiten, was gebundene und was nichtgebundene Ausgaben sind, was wiederkehrende und was neue Ausgaben sind. Wir haben auf Bundesebene keine Instanz, die wir anrufen könnten, wenn wir uns nicht einigen könnten. Ich muss Ihnen sagen, Herr Amstutz: Sie gehören auch zu denjenigen, die immer wieder verhindern, dass wir eine teilweise Verfassungsgerichtsbarkeit auch auf Bundesebene einführen können. Sie sehen jetzt: Wenn Sie das immer verhindern, dann haben Sie auch Nachteile bei jenen Punkten, die Sie gestalten und einführen möchten. Deshalb sollten Sie bedenken, dass Sie, wenn Sie bei gewissen Fragen zu lange Nein sagen, nicht plötzlich gewisse Reformen machen können, die Sie vielleicht durchaus schätzen würden.
In dieser Beziehung gibt es auch einen dritten Grund; ich möchte ihn ganz offen aussprechen. Wir haben es in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass die Volksabstimmungen unfair durchgeführt werden, dass es keine Bemühungen gibt, sich dafür einzusetzen, dass faire, gleiche Chancen geschaffen werden, sich Gehör zu verschaffen. Dieses Unfaire, diese Einseitigkeit der Propaganda, der Präsenz in der Öffentlichkeit führt dazu, dass viele den Glauben in die Volksentscheide, in die direkte Demokratie als Gütezeichen verlieren. Ich gehöre nicht zu jenen, die das verlieren, aber ich gehöre zu jenen, die Ihnen zeigen möchten, dass Sie nur so lange Volksentscheide hervorrufen oder schaffen können, wie Sie sich auf der anderen Seite auch darum bemühen, dass die Ausmarchung bei Volksentscheiden fair und rücksichtsvoll alle einbezieht und nicht nur Ihrem Standpunkt zur Darstellung verhilft.
Der vierte und letzte Grund - die Kommissionssprecherinnen haben das schon gesagt -: Ich finde es schlecht, wenn wir Volksrechte nur mit einem ganz bestimmten programmatischen Ziel einführen und nicht, um die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger generell, allgemein zu stärken. Für das Finanzreferendum sind Sie nur, weil Sie glauben, hier ein weiteres Instrument zu haben, um den Staat kleinzumachen. Das finde ich unredlich; solche Dinge sollten wir nicht tun.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.