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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2008-03-20

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-20

Wortprotokoll

Gemäss geltendem Recht können die Versicherungsgesellschaften gestützt auf statistische und versicherungsmathematische Berechnungen Prämien festlegen, welche den Risiken einzelner Gruppen gerecht werden. Damit haben die Versicherungen die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife festzulegen. Eine Petition, welche im Dezember 2005 von der Unia eingereicht wurde, sowie eine parlamentarische Initiative, welche am 20. Juni 2007 von Kollege Zisyadis eingereicht wurde, verlangen, dass eine Risikoberechnung in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund der Herkunft einer Gruppe von Motorfahrzeuglenkern verboten werden soll. Das Kriterium der Nationalität dürfe künftig nicht mehr verwendet werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich am 30. Oktober 2007 eingehend mit den beiden Vorlagen befasst. Sie beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zudem beantragt Sie mit dem gleichen Stimmenverhältnis, von der Petition der Unia ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Eine Minderheit wird Ihnen beantragen, der Initiative Folge zu geben.

Nun, welches waren die Überlegungen der Kommissionsmehrheit? Für sie ist ganz klar, dass die Nationalität eines Versicherten durchaus ein zulässiges Kriterium sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist eben dann der Fall, wenn statistisch und versicherungsmathematisch ganz klar und objektiv festgestellt werden kann, dass bei einer Gruppe von Versicherungsnehmern ein höheres Risiko besteht. Wie gesagt, die Voraussetzung ist nach Ansicht der Mehrheit der WAK, dass die Differenzierung nach klar festgelegten Kriterien und nach objektiven Risikomerkmalen erfolgt.

Die Mehrheit ist auch der Meinung, dass solche Massnahmen eine unumgängliche Folge des Entscheides für einen freien Wettbewerb bei den Autoversicherungen sind. Sie will keinen Eingriff in diesen freien Wettbewerb, solange die Festsetzung der Tarife für die verschiedenen Risikogruppen nach nachvollziehbaren, objektiven und versicherungsmathematisch einwandfreien Kriterien erfolgt. Der Gesetzgeber soll hier keine unnötige Einschränkung vornehmen. Zudem haben wir eine Versicherungsaufsicht auf Stufe Bund, welche im Falle einer missbräuchlichen Handhabung dieser Vorgaben einschreiten kann.

Eine Minderheit ist anderer Meinung, sie wird das begründen.

Im Namen der Mehrheit der WAK bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben und von der Petition der Unia ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen.