Pfister Gerhard · Nationalrat · 2008-03-20
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-20
Wortprotokoll
Namens der Kommission nehme ich zum Ordnungsantrag Föhn Stellung. Herr Föhn, Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass man die Standesinitiative Schwyz etwas ungnädig behandelt; das können Sie so empfinden. Ich hatte dieses Gefühl auch, als man seinerzeit mit einer Standesinitiative Zug betreffend NFA noch viel rabiater umging als mit der Initiative Ihres Kantons.
Die Kommissionsmehrheit hat jedoch nicht gesagt, dass sie das Anliegen inhaltlich begrüsse, sondern sie hat gesagt, selbst wenn man das Anliegen der Standesinitiative inhaltlich befürworte, lehne man die Initiative aus formalen Gründen ab. Die formalen Gründe bestehen darin, dass das, was die Standesinitiative fordert, aus der Sicht der Mehrheit bereits behandelt worden ist: im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas 03.454, "Bürgerrechtsgesetz. Änderung", und dem daraus resultierenden Gesetzentwurf sowie mit der Beratung der Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen". Damals hat man sich beide Male intensiv mit der Frage der Einbürgerungsverfahren auf Gemeindeebene auseinandergesetzt und auch einen Gesetzentwurf verabschiedet. Diesen haben Sie in der Wintersession 2007 beraten, und dabei hatte man die Gelegenheit, die Anliegen der Standesinitiative Schwyz einzubringen bzw. zu bekämpfen. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Auffassung, dass die Standesinitiative Schwyz in formaler Hinsicht hinfällig geworden ist.
Auch wenn Sie deren Forderungen inhaltlich begrüssen sollten, ist es aus unserer Sicht sinnvoll, ihr aus formalen Gründen keine Folge zu geben. Wenn Sie dies trotzdem tun würden, müssten die Änderungsarbeiten am Gesetz bereits wieder aufgenommen werden, bevor die Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 stattfindet, und das macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Wir gingen davon aus, dass die sofortige Revision eines Gesetzes, das noch nicht in Kraft ist, keinen Sinn macht. Deshalb sollten wir erstens - da stimmen wir Ihnen zu - die Ergebnisse der Volksabstimmung abwarten; und wenn der Volksinitiative der SVP zugestimmt wird, haben wir zweitens in Ihrem Sinne einen Gesetzesänderungsbedarf. Deshalb hat die Kommission vor allem aus formalen Gründen beschlossen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit in der Kommission, die Sie zitiert haben, war der Auffassung, dass die Standesinitiative noch ein paar Forderungen enthalte, die nicht abschliessend diskutiert worden seien. Es wurde deshalb beantragt, ihr entweder Folge zu geben oder - was Sie jetzt aufgenommen haben - den Entscheid bis nach der Volksabstimmung zu sistieren. Die Kommission hat diesen Antrag abgelehnt; der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen.
Deshalb bitte ich Sie, den Ordnungsantrag und den Antrag auf Folgegeben abzulehnen.