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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-12-20

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion stimmt der Revision des Umweltschutzgesetzes zu, stellt aber Folgendes klar:

1. Das Parlament hat eine riesige Untersuchungs-, Überprüfungs- und Revisionsarbeit geleistet, allen voran die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen. Alle tatsächlichen oder auch nur vermuteten Mängel des geltenden Rechtes wurden überprüft und auch geheilt. Weitergehende Anträge zur Abschwächung des Verbandsbeschwerderechtes wurden in beiden Räten eingereicht und nach langen Diskussionen abgelehnt - zu Recht. Die Umweltschutzorganisationen sind zwar nicht begeistert über diese Gesetzesrevision, sie dürfen aber feststellen, dass dieses für den Schutz der Umwelt sehr wichtige Instrument in seiner Substanz erhalten bleibt.

2. Der Bundesrat hält zu Recht fest, dass es sich bei dieser Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag zur FDP-Volksinitiative handelt. Weiterer Handlungsbedarf besteht für das Parlament nach dieser grossen Übung in Sachen Verbandsbeschwerderecht nicht mehr. Wer jetzt noch von neuen Gegenvorschlägen spricht, der fantasiert an der Realität vorbei.

3. Die Volksinitiative der FDP Zürich - oder FDP Schweiz - zur faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes ist umweltpolitisch verantwortungslos und staatsrechtlich mehr als fragwürdig. Vernünftigerweise muss sie als untauglich zurückgezogen werden. Ansonsten muss sie vom Parlament zur Ablehnung empfohlen werden. Das Volk wird diesem missratenen Vorstoss sicher eine Absage erteilen.

Die Vorlage, über die wir heute abstimmen, ist ein tauglicher Kompromiss, der allen Interessen Rechnung trägt. Mehr liegt nicht drin. Weitergehende Übungen sind nur noch als wahltaktisch motivierte Zwängerei zu begreifen.

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