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AB 155100

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Ich möchte diese Diskussion gern unterbrechen und Ihnen das Geschäftsreglement in Erinnerung rufen. Das ist ja erst der Anfang der Debatte, die wir jetzt führen. Der grosse Rest folgt noch.

Artikel 42 Absatz 1 unseres Geschäftsreglementes lautet: "Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig." Artikel 42 Absatz 3 lautet: "Die Rednerin oder der Redner beantwortet die Zwischenfrage sofort und knapp."

Wir sind jetzt am Anfang eines ganzen Morgens, und ich möchte Ihnen gerne dieses Reglement wieder einmal in Erinnerung rufen.

Jetzt gibt es noch eine ganz kurze Zwischenfrage von Herrn Wäfler und eine kurze Antwort, und dann fahren wir mit der Debatte zu Artikel 9a weiter.