Gross Andreas · Nationalrat · 2004-09-22
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-22
Wortprotokoll
Als Erstes möchte ich ebenfalls betonen, dass es hier nicht um bessere und weniger gute Kommissionshälften geht. Vielmehr beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Als Zweites möchte ich dem welschen Kommissionssprecher, Kollege Beck, völlig Recht geben: Auf Französisch sollte es nicht "administratives Referendum", sondern ebenfalls "Behördenreferendum" heissen. Richtig wäre also eine Formulierung mit "parlementaire" oder mit dem Ausdruck "Behörden" - ich kenne die richtige Übersetzung für "Behörden" nicht. Denn ein Verwaltungsreferendum hat es einmal gegeben, und es gibt eine Diskussion darüber, ob man das nicht wieder machen könnte. Es wäre für genau jene Ausgabenbeschlüsse, die keine Gesetzesänderungen brauchen, wie z. B. die Ausgabenbeschlüsse für die Atomkraftwerke damals. Gegen diese Beschlüsse hat man vor 1962, vor dem Erlass des Geschäftsverkehrsgesetzes, noch das Referendum ergreifen können. Das kann man heute nicht mehr; damit man das machen könnte, müsste man das Verwaltungsreferendum einführen. Das ist etwas anderes als das, was hier zur Diskussion steht.
Hier steht sozusagen ein Minderheitenrecht des Parlamentes zur Diskussion, das Recht einer Minderheit - im Kanton Zürich ist es ein Drittel, früher ein Viertel des Parlamentes -, ihrerseits den Beschluss des Parlamentes zur Abstimmung zu bringen, ihn also dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, nicht hingegen, ihn dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Man versucht jetzt, dies aus dem Kanton Zürich zu importieren, und verkennt dabei zwei ganz wichtige Sachen: Im Kanton Zürich hat man sich bei der Ausgestaltung der direkten Demokratie sehr stark an die Figur der Versammlungsdemokratie angenähert. Man hat versucht, alle Rechte des Bürgers in der Versammlung auf das parlamentarische System zu übertragen. Und an einer Versammlung kann natürlich immer ein Teil der Versammelten etwas verlangen. Aber der grosse Unterschied ist der, dass es auf Bundesebene nie - weder 1848 noch vorher - eine nationale Versammlung gab, die entschieden hätte. Es gab immer die Tagsatzung oder das Parlament.
Von daher hat man sich auf eidgenössischer Ebene, natürlich auch wegen der Grössenordnung, von vornherein für ein parlamentarisches System entschieden, und in einem parlamentarischen System braucht es Kompromisse, das Parlament muss sich finden für einen Beschluss. Wenn von vornherein die Minderheit oder eine Minderheit davon ausgeht, dass sie das Behördenreferendum ergreift und dann sozusagen den Entscheid von vornherein ins Volk trägt, dann entzieht sie sich noch viel mehr, als das manchmal sowieso schon der Fall ist, der Kompromissfindungsanstrengung. Das wäre ein tödlicher, falscher Mechanismus für die parlamentarische Entscheidungsfindung, und das möchte man nicht. Wir machen uns selber kaputt, wenn wir das einführen würden, weil dann niemand mehr unter uns gezwungen wäre, sich zu finden, zu geben und zu nehmen, einen echten Kompromiss zu finden, der alle einigermassen zufrieden stellt, weil man von vornherein hofft, mit der Mehrheit des Volkes der eigenen Position zum Durchbruch zu verhelfen.
Das möchten wir nicht, und es entspricht auch einer schlechten Tradition der plebiszitären Demokratie, die wir in der Schweiz nie eingeführt haben, dass nämlich die Entscheidung, ob das Volk abstimmt oder nicht, dem Parlament [PAGE 1347] oder der Mehrheit anheim gestellt wird. Vielmehr steht klar in der Verfassung, wann wie viele Bürger das Referendum verlangen dürfen. Nicht ein Drittel oder die Hälfte oder die Mehrheit oder der Präsident sagt also, wann das Volk darf, sondern in der Verfassung heisst es, wann das Volk darf. Die ganz grosse Leistung ist, dass bei uns die Bürger eine Abstimmung verlangen dürfen, wenn niemand im Parlament es möchte, wenn die Regierung es nicht möchte. Das führt zu einem Zusammenspiel zwischen Parlament und aktiven Bürgerinnen und Bürgern, welche erst die Güte der direkten Demokratie ausmachen. Die direkte Demokratie lebt auch von einer gesunden, gut gemachten Schnittstelle zwischen Parlament und Volk. Diese Schnittstelle wäre massiv gestört, wenn man das Behördenreferendum einführen könnte, weil dann das parlamentarische Entscheidungsverfahren nicht mehr spielt; es wäre der Wurm drin. Ich bitte Sie, diesen Wurm nicht von vornherein einzubauen.