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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-06-16

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-16

Wortprotokoll

Diese Motion ist etwas älter und von den Behandlungsfristen her nicht ganz so zügig behandelt worden wie jene meines Vorredners, bei der die Fristen offensichtlich sehr kurz waren. Der Präsident unseres Rates hat bereits darauf hingewiesen: Die WAK Ihres Rates beantragt einstimmig die Ablehnung der Motion. Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, worum es geht und warum die WAK des Ständerates zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Zum Sachverhalt: Der Motionstext von Nationalrat Germanier verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz dahingehend zu revidieren, dass auf das Bodenpersonal der Luftfahrt Artikel 12 Absatz 2 dieser Verordnung - zwölf freie Sonntage - anwendbar ist.

Es ist in der Tat so, dass gemäss Artikel 47 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz das Bodenpersonal der Luftfahrt zu den Gruppen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt, für die Sonderbestimmungen gelten, insbesondere in Bezug auf die Anzahl freier Sonntage pro Jahr. Nach Artikel 12 Absatz 1 der genannten Verordnung, auf den in Artikel 47 verwiesen wird, sind dem Bodenpersonal 26 freie Sonntage pro Jahr zu gewähren. Die nationalen Flughäfen sind jedoch 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr geöffnet. An den Wochenenden herrscht oft reger Betrieb. Die meisten Unternehmen, die Bodenpersonal beschäftigen, können sich nicht an Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung halten und verfügen über Sonderbewilligungen des Seco, die es ihnen ermöglichen, die Anzahl der freien Sonntage zu reduzieren. Diese Bewilligungen sind zeitlich begrenzt und müssen regelmässig erneuert werden.

Am 3. Mai 2012 hat der Nationalrat mit 104 zu 61 Stimmen die Motion angenommen. Ich habe es bereits erwähnt: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Die WAK des Ständerates hat sich an den Sitzungen vom 25. Juni und 16. Oktober 2012 mit diesem Geschäft befasst und beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Sozialpartner eine Lösung gefunden hätten und die Verordnung vom Bundesrat entsprechend angepasst würde.

Unter Federführung des Seco haben sich die Sozialpartner in der Zwischenzeit auf eine Lösung geeinigt. Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz entsprechend angepasst. Weil diese Anpassung erfolgt ist und das Anliegen des Motionärs erfüllt ist, beantragen wir Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen.

Zur konkreten Regelung, die gefunden wurde: Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf 18 freie Sonntage. Ursprünglich sollte auch ein Anspruch auf ein freies Wochenende pro Monat bestehen. Den Flughafenbetreibern ist man wegen der Perioden mit Spitzenbelastungen entgegengekommen, indem nicht zwingend jeden Monat ein freies Wochenende gewährt werden muss; ein solches ist aber mindestens zwölfmal pro Jahr zu ermöglichen.

Fazit also: Die Sozialpartner haben sich geeinigt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt. Die WAK des Ständerates nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass hier ohne Einmischung des Gesetzgebers - das ist vielleicht ein lobenswertes Beispiel - eine Lösung gefunden werden konnte.