AB 155264
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Versorgung von Randregionen sichergestellt ist. Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz sieht die Ausnahmen vor - sie wurden bereits allesamt erwähnt -, nämlich die Gastbetriebe, die Bäckereien, die Kioske, die Betriebe für Reisende an Terminals des öffentlichen Verkehrs sowie auch Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten. Dann wurden auch bereits die Familienbetriebe erwähnt, wenn sie ausschliesslich von Familienmitgliedern geführt werden; sie sind auch vom Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen.
Mit anderen Worten: Die Randregionen verfügen über genügend Versorgungsmöglichkeiten an Sonntagen. Es braucht keine neuen Ausnahmen, es braucht keine Gesetzesrevision; das Sonntagsarbeitsverbot soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.